Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/127: Ergänzung des Waldgesetzes im Rahmen der Umsetzung Waldpolitik 2020 · 47 Seiten
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Vernehmlassungsbericht - Ergänzung des Waldgesetzes Seite 10
derung würden gleiche Voraussetzungen wie bei den landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen geschaffen, was notwendig sei, um ein koordiniertes Vorgehen bei Erschliessungsprojekten zwischen den Sektoren Wald- und Landwirtschaft zu ermöglichen.
Die SUVA begrüsst die neue Vorschrift zur Arbeitssicherheit (Art. 21a), die ihres Erachtens eine positive Wirkung haben wird.
Aus Sicht des BSB greifen die revidierten Artikel zu kurz. Die historisch begründete Aufteilung des Eidgenössischen Pflanzenschutzdienstes EPSD auf Wald (BAFU/UVEK) und Landwirtschaft (BLW/WBF) könne den heutigen Problemstellungen infolge Einschleppung invasiver gefährlicher Organismen nicht mehr gerecht werden. Dazu müsste auch der urbane Gehölzbestand explizit in den Pflichtbereich des EPSD aufgenommen werden. Gefährliche Organismen wie der Asiatische Laubholzbockkäfer (ALB) oder der Citrusbockkäfer (CLB) wie auch andere Schädlinge würden sich aufgrund ihres Importweges zuerst im urbanen Baumbestand mit vielen fremdländischen Baumarten etablieren. Den revidierten Bestimmungen mangle es im Übrigen an Übereinstimmung mit dem Umweltschutzgesetz, der Pflanzenschutzverordnung und dem Landwirtschaftsgesetz sowie dem Enteignungsgesetz.
Der VSLG unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen grösstenteils. Er begrüsst insbesondere die Förderung der vermehrten Nutzung von Holz als einheimischen Rohstoff sowie die Unterstützung des Bundes bei der Abwehr biotischer Gefahren. Der VSLG steht demgegenüber den “staatlichen Eingriffen bezüglich des Klimawandels und der Biodiversität“ kritisch gegenüber und lehnt die Überregulierung der Arbeitssicherheit gänzlich ab.
Die BUL nimmt nur zur Bestimmung über die Arbeitssicherheit Stellung.
Die VSSG verzichtet auf eine Stellungnahme.
3.6.3. Schutzorganisationen
Greenpeace, Pro Natura, SVS, SL und WWF anerkennen zwar die Herausforderungen, welche die Schadorganismen und die Auswirkungen des Klimawandels für den Schweizer Wald darstellen. Sie könnten auch grosse Auswirkungen auf die Biodiversität haben. Wo Gesetzeslücken adäquate Gegenmassnahmen erschweren oder verhindern, sind Greenpeace, Pro Natura, SVS und WWF damit einverstanden, diese zu schliessen. Sie sind aber der Meinung, dass das geltende Waldgesetz in diversen Punkten bereits ausreichende Handlungsmöglichkeiten bietet und sehen daher nicht in allen vorgeschlagenen Ergänzungen einen echten Bedarf. In bestimmter Hinsicht stehen sie zudem der Vorlage skeptisch gegenüber: Natürlicherweise vorkommende Organismen dürften nicht wie invasive gebietsfremde Organismen behandelt werden. Es könne nicht sein, dass mit dieser Revision zukünftig Borkenkäfer-Bekämpfung auf Bundeskosten betrieben und damit ein nicht naturnaher Waldbau staatlich belohnt werde. Die Vorlage sei hier nicht klar genug. Weiter seien zur Sicherung der Anpassungsfähigkeit des Waldes an den Klimawandel prioritär Massnahmen zur Förderung der natürlichen Biodiversität zu treffen. Eine Ausgliederung von Biodiversitäts-Fördermassnahmen zum Titel Klima-Anpassung sei unnötig. Grundlegend falsch und gefährlich seien die im Erläuterungsbericht genannten künstliche Anpassungen von sensitiven Waldbeständen mit Baumarten über natürliche Verbreitungsgrenzen hinweg.
Die SL verweist im Übrigen betreffend die Bestimmungen zu den Schadorganismen und die Auswirkungen des Klimawandels auf die Stellungnahmen von SVS und Pro Natura.
Greenpeace und SVS befürchten, hinter dem Begriff “Anpassungen von sensitiven Waldbeständen“ würde sich die staatlich unterstützte Douglasienförderung verstecken. Sie sind der Ansicht, die Bestimmungen zur Anpassung an den Klimawandel und zum Umgang mit Schadorganismen seien grösstenteils nicht zielführend und würden mehr Probleme verursachen mehr als Problem lösen. Diese Bestimmungen müssten deshalb angepasst werden. Ansonsten sind Greenpeace und SVS grundsätzlich einverstanden mit der Vorlage.
Der WWF opponiert gegen Art. 34a zur Holzförderung.
Abgesehen von den oben genannten Vorbehalten zu den Bestimmungen über die Schadorganismen und die Auswirkungen des Klimawandels sind Pro Natura und der WWF grundsätzlich einverstanden mit der Vorlage.
Greenpeace, Pro Natura, SVS, SL und WWF halten im Übrigen fest, es sei richtig, dass die Förderung von Erschliessungsanlagen ausserhalb des Schutzwaldes nicht in die Vorlage aufgenommen worden sei. Bevor über eine solche Förderung durch den Bund diskutiert werden könne, brauche es eine Gesamtbetrachtung, welche sowohl die Übererschliessung in weiten Teilen des Schweizer Waldes wie