Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/127: Ergänzung des Waldgesetzes im Rahmen der Umsetzung Waldpolitik 2020 · 47 Seiten
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Vernehmlassungsbericht - Ergänzung des Waldgesetzes Seite 9
etwa durch die finanzielle Förderung der Walderschliessung ausserhalb des Schutzwaldes, die Jungwaldpflege und die Inwertsetzung der Waldleistungen ausserhalb der Holzproduktion (z.B. CO2- Speicherung im Wald). In einer zweiten Phase seien die weiteren Bereiche gemäss Waldpolitik 2020 zu vervollständigen.
Die GPGFP ist gegen die Revision. Ihres Erachtens ist die Vorlage ungenügend. Sie bringe keine Verbesserung der ökonomischen Krise in der sich die Waldwirtschaft befinde. Die Förderung der Erschliessung ausserhalb des Schutzwaldes durch den Bund, die Abgeltung der Waldleistungen (CO2- Kompensation) und zinslose Investitionskredite für die Holzverarbeitung, wie sie es in Deutschland, Österreich und Frankreich gäbe, seien notwendig.
3.6.2. Fachorganisationen
Die Fachorganisationen unterstützen die Vorlage grossmehrheitlich. Von den 12 Stellungnahmen fallen 10 positiv aus, wobei aber teilweise diverse Änderungsanträge vorgebracht werden. 2 Organisationen verzichten auf eine Stellungnahme.
Nach Ansicht des FVW basieren die Hauptinhalte der Revision auf der Waldpolitik 2020 und sind zutreffend. Der FVW begrüsst im besonderen die Bestrebungen des Bundesrats, die Verfahren besser zu koordinieren. Ebenso begrüsst er den Verzicht des Bundesrats, das bestehende Haftungssystem zu Gunsten des Waldeigentümers zu ändern. Eine solche Änderung wäre kontraproduktiv und würde lediglich Rechtsunsicherheit bringen. Hingegen wären Erläuterungen des Bundes zu diesem Thema hilfreich.
Der FSC Schweiz begrüsst im Interesse der besseren Arbeitssicherheit im Wald insbesondere die vorgeschlagenen strengeren Bestimmungen bezüglich Holzerntearbeiten und Ausbildung. Die Bestimmungen, die für Holzerntearbeiten gegen Entgelt zur Anwendung gelangen, sollten nach Ansicht des FSC auch auf alle Arbeiten in vom Bund subventionierten Waldprojekten ausgeweitet werden.
Jardin Suisse äussert sich nur zu den einzelnen Bestimmungen, unterstützt im Resultat die Vorlage aber.
Der SFV stellt fest, dass das Waldgesetz mit der vorgeschlagenen Teilrevision an das zwischenzeitlich veränderte Umfeld angepasst und insbesondere auch die Basis dafür gelegt werden soll, dass die Waldpolitik 2020 umgesetzt werden kann. In diesem Sinne begrüsst er die vorliegende Gesetzesrevision. Dem SFV fällt auf, dass rund ein Drittel der Gesetzesartikel geändert oder ergänzt werden sollen, womit aus Sicht des SFV nicht von einer “punktuellen“, sondern von einer substanziellen Anpassung des Gesetzes gesprochen werden müsse. Der SFV ist der Auffassung, die jetzige Gesetzesrevision müsse materiell auf die Umsetzung der Waldpolitik 2020 beschränkt werden. Dabei müssten die bewährten Instrumente und die bisherige Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen beibehalten werden. Der SFV ist gegen die teils sehr ausführlichen Bestimmungen. Diese würden den Handlungsspielraum der Kantone unnötig einschränken. Weiter erachtet der SFV Vorschriften des Bundes zur Arbeitssicherheit als unnötig, ebenso die neue Subventionskategorie Abfindungen (Art. 37b). Ebenso sei auf die neue Haftpflichtnorm (Art. 48a) zu verzichten, weil deren Auswirkungen für die Waldeigentümer unklar seien. Nur ungenügend umgesetzt sei weiter die Inwertsetzung von konkreten Waldleistungen gemäss Waldpolitik 2020. Art. 16 zu den nachteiligen Nutzungen sei diesbezüglich überholt. Bewirtschaftungskonzepte und Nutzungsrechte, welche nicht ausschliesslich auf die Holzproduktion fokussiert sind, dürfen aus Sicht des SFV nicht mehr diskriminiert werden. Der SFV begrüsst demgegenüber die Neuordnung der Bestimmungen zu den Finanzhilfen. Das Profil der einzelnen Finanzhilfen werde damit geschärft. Weiter begrüsst er die verbesserte Abstimmung mit anderen Gesetzen. Allerdings seien verschiedene als formell deklarierte Anpassungen ungeschickt formuliert, was zu Unklarheiten führe oder gar Praxisänderungen bewirke. Es sei unnötig und nicht zielführend, von Erhaltung des Waldes in seinen Funktionen zu sprechen (Bsp. Art. 27 Abs. 1). Insgesamt besteht aus Sicht des SFV kein Handlungsbedarf für eine umfassende Gesetzesrevision. Akut sei nur der Handlungsbedarf bezüglich der invasiven Schadorganismen. Hier müsse möglichst rasch die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit diese auch ausserhalb des Schutzwaldes effektiv bekämpft werden können. Gerade aber in diesem Bereich weise die Vorlage Mängel auf, weil sie Lösungsansätze aus der Landwirtschaft oder aus dem Umweltschutz unreflektiert auf den Wald übertrage und dabei den weitreichenden Konsequenzen für die kantonalen Vollzugsbehörden und die Waldeigentümer zu wenig Rechnung trage. Insbesondere in diesem Bereich sei die Vorlage wesentlich zu verbessern. Änderungen, welche nicht mit der Waldpolitik 2020 im Zusammenhang stehen, seien zu unterlassen.
Suissemelio verlangt Massnahmen für die stärkere Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes Holz und beantragt die Subventionierung des Erhalts, des Ausbau sowie des punktuellen Neubaus von Erschliessungen ausserhalb des Schutzwaldes. Dazu müsse Art. 38a ergänzt werden. Mit dieser Än-