Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/127: Ergänzung des Waldgesetzes im Rahmen der Umsetzung Waldpolitik 2020 · 47 Seiten
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Vernehmlassungsbericht - Ergänzung des Waldgesetzes Seite 24
Der Kanton SO beantragt, es müsse nachhaltig produziertes Holz aus Schweizer Wäldern gefördert werden.
Aus Sicht des Kantons AG ist die Bestimmung nicht dringend und kann in eine zweite Revisionsphase aufgenommen werden.
Der Kanton GE beantragt, die Bestimmung sei dahingehend zu ergänzen, dass die Institutionen des Bundes verpflichtet seien, einheimisches Holz als Rohstoff und Energiequelle prioritär zu behandeln.
Die Kantone SG und GL opponieren gegen die Bestimmung. Der Kanton SG tut dies aus ordnungspolitischen Überlegungen (Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen). Der Kanton GL erachtet den neuen Artikel als unangemessenen Aktivismus und Zentralismus, der keine der bestehenden Herausforderungen im Glarner Wald besser zu lösen vermag als das heutige Waldgesetz.
CVP, SGemV, SAB, SBV, FSC, KOLAS, WVS, TF WHE, SVBK, VSLG, SELVA, ANF und AJEF befürworten allesamt die Einführung dieser Bestimmung. Diese entspreche einem wichtigen Ziel der Waldpolitik 2020.
SGemV, SAB, SBV, KOLAS, LIGNUM, SFV, WVS, TF WHE, SVBK, ANF und AJEF beantragen, die Förderung müsse auf nachhaltig produziertes Holz aus Schweizer Wäldern beschränkt werden. Von den Massnahmen müsste in erster Linie die einheimische Wald- und Holzwirtschaft profitieren.
Nach Ansicht der SAB und der TF WHE müssen zusätzlich Erschliessungsanlagen und Seilkraneinsätze ausserhalb des Schutzwalds gefördert werden.
LIGNUM hält zusätzlich fest, die Ausschöpfung des Nutzungspotenzials helfe mit, dass das Holz seinen bestmöglichen Beitrag an die klima- und energiepolitischen Ziele der Schweiz leiste. In der Förderung des Holzabsatzes schlummere diesbezüglich ein grosses Potenzial.
Der SFV gibt folgendes zu bedenken: Die Holznutzung im Schweizer Wald könne auch mit präziseren Massnahmen als der breit wirkenden Absatzförderung angekurbelt werden. So würde beispielsweise eine verbesserte Walderschliessung massgeblich dazu beitragen. Eine Anpassung des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen würde den neuen Fördertatbestand effektvoll ergänzen.
Der WVS merkt zusätzlich an, der Laubholzanteil im Schweizer Wald habe in den letzten Jahren zugenommen und könnte in der Zukunft in Folge von Anpassungen an die Klimaveränderung noch weiter steigen. Aus diesem Grund sollten Massnahmen im Laubholzbereich (Forschung, Entwicklung, Marketing) einen besonderen Stellenwert geniessen.
Der FSC verlangt, dass die Förderung ausdrücklich auch für Projekte mit einem direkten Bezug zur FSC-Zertifizierung gilt. Der FSC versteht sich selber als ein weltweites Zertifizierungssystem, in dessen Fokus die gute und verantwortungsvolle Waldwirtschaft steht. Neben der effektiven Wirkung der FSC-Waldzertifizierung auf die Art der Waldbewirtschaftung sei dabei auch die hohe Bekanntheit des FSC-Labels im Schweizer Markt in Betracht zu ziehen. Das sei nicht zuletzt wirkungsvolle Absatzförderung für die bezüglich Nachhaltigkeit sensible natürliche Ressource Holz.
Greenpeace, SVS, Pro Natura und SL erachten eine vermehrte Nutzung von einheimischem Holz als sinnvoll, solange die Nutzung in einem naturnahen Waldbau ausgerichtet auf die Biodiversität erfolgt. Es müsse selbstverständlich sein, dass der Bund nur dort Fördergelder für eine vermehrte Nutzung verteilt, wo damit ein zusätzlicher Effort für die Biodiversität geleistet werden könne. Eine Nutzung per se habe mit der Förderung der Biodiversität noch nichts zu tun, entgegen den Behauptungen im Erläuterungsbericht und dürfe nicht als Biodiversitätsmassnahme gelten.
Greenpeace, SVS und SL beantragen folgende Änderung von Art. 34a:
Der Bund fördert den Absatz und die Verwertung von nachhaltig produziertem und geerntetem Holz, insbesondere mittels Strategien, Konzepten und der Unterstützung von innovativen Projekten, welche auch die Nachhaltigkeit der übrigen Waldfunktionen fördern.
Pro Natura beantragt, die Förderungsmittel des Bundes dürfen nicht nur aus dem Topf des BAFU, sondern müssten auch vom Bundesamt für Energie und dem Staatssekretariat für Wirtschaft aufgebracht werden. Statt einen neuen Abschnitt 1a zu schaffen solle die Holzförderung in Abschnitt 1 integriert werden.
Der WWF lehnt Art. 34a ab. Der bisherige Aktionsplan Holz habe sich bezüglich der Förderung der Holznutzung als weitgehend wirkungslos erwiesen. Er ist deshalb der Ansicht, dass weiterhin im Rahmen von Aktionsplänen mit Massnahmen experimentiert werden soll. Eine gesetzliche Verankerung neuer Fördertatbestände sei erst notwendig, wenn erfolgreich erprobte Massnahmen umgesetzt werden können.