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Vernehmlassung 2012/25: Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) · 56 Seiten
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4 Es kann private Organisationen mit der Versteigerung beauftragen.
Art. 51 Emissionsminderungszertifikate
1 Der maximale Umfang der Emissionsminderungszertifikate, die ein EHS-Unternehmen abgeben kann, berechnet sich wie folgt:
a. für Anlagen, die bereits in den Jahren 2008–2012 im EHS berücksichtigt waren: 11 Prozent des Fünffachen der im Durchschnitt in diesem Zeitraum jährlich zugestandenen CO2-Emissionen, abzüglich der in diesem Zeitraum angerechneten Emissionsminderungszertifikate;
b. für die übrigen Anlagen und Treibhausgasemissionen: 4,5 Prozent der effektiven Treibhausgasemissionen der Jahre 2013–2020.
2 Für Anlagen, die in den Jahren 2013–2020 nur zeitweise im EHS berücksichtigt sind, wird der maximale Umfang der Emissionsminderungszertifikate entsprechend dieser Zeitdauer reduziert.
Art. 52 Änderungen im EHS-Unternehmen
1 Die Menge der jährlich kostenlos zuzuteilenden Emissionsrechte sowie der Emissionsminderungszertifikate, die das EHS-Unternehmen abgeben kann, wird in folgenden Fällen mit Wirkung ab Beginn des Folgejahres neu berechnet:
a. Eine physische Änderung mindestens einer Anlage führt zu einer Erweiterung oder Verringerung der installierten Produktionskapazität oder Feuerungswärmeleistung um mindestens 10 Prozent.
b. Der Betrieb des Unternehmens wird dauerhaft eingestellt (Unternehmensschliessung).
c. Der Betrieb wesentlicher Teile der Anlagen wird um mindestens die Hälfte verringert (Teilschliessung).
2 Ein EHS-Unternehmen kann bis zum 1. Juni beantragen, dass es mit Wirkung ab Beginn des Folgejahres im EHS nicht berücksichtigt wird, wenn es aufgrund einer Änderung nach Absatz 1 Buchstabe a oder b den Kriterien nach Anhang 4 nicht mehr entspricht.
3. Abschnitt: Datenerhebung und Monitoring
Art. 53 Datenerhebung
1 Das BAFU oder eine von ihm beauftragte Stelle erhebt die für die Berechnung der Emissionsobergrenze des EHS und der Menge der kostenlos zuzuteilenden Emissionsrechte des einzelnen EHS-Unternehmens notwendigen Daten.
2 Das EHS-Unternehmen ist zur Mitwirkung verpflichtet. Verletzt es seine Mitwirkungspflicht, werden ihm keine kostenlosen Emissionsrechte zugeteilt.