Vorlage
Vernehmlassung 2012/26: Verordnung zum Bundesgesetz über die Forschung am Menschen · 50 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 35Fedlex · Vorlage
Klinische Versuche
Anhang 3 (Art. 28, 30, 31, 32, 66)
Gesuchsunterlagen für das Verfahren bei der zuständigen Ethikkommission für klinische Versuche
1 Gesuchsunterlagen für klinische Versuche der Kategorie A mit Heil-
mitteln und Transplantatprodukten
1.1 Basisformular, einschliesslich der Zusammenfassung des Prüfplans in
einer Landessprache sowie die Begründung der beantragten Kategorisierung;
1.2 Prüfplan;
1.3 Datenerhebungsbogen (case report form, CRF);
1.4 Aufklärungsbogen und Einwilligungserklärung sowie Unterlagen betref-
fend die Rekrutierung, namentlich Anzeige oder Inseratetexte;
1.5 weitere Unterlagen, die der teilnehmenden Person abgegeben werden;
1.6 Angaben über Art und Ausmass der Entschädigung der teilnehmenden
Personen;
1.7 bei klinischen Versuchen mit Arzneimitteln die Fachinformation;
1.8 bei klinischen Versuchen mit Medizinprodukten die Konformitätskenn-
zeichnung einschliesslich deren Zweckbestimmung und Gebrauchsanweisung;
1.9 Nachweis über die Einhaltung der Guten Herstellungspraxis und der kor-
rekten Kennzeichnung der Heilmittel;
1.10 Lebenslauf der Prüfperson einschliesslich des Nachweises über deren
Kenntnisse und Erfahrungen sowie eine Auflistung der weiteren am klinischen Versuch beteiligten Personen, einschliesslich deren Funktionen und entsprechenden Kenntnisse und Erfahrungen;
1.11 Angaben über die Geeignetheit und Verfügbarkeit der Infrastrukturen am
Durchführungsort;
1.12 Angaben über den sicheren Umgang mit Personendaten;
1.13 Vereinbarungen zwischen Sponsor beziehungsweise von ihm beauftragten
Institutionen und dem Prüfer, namentlich bezüglich der Finanzierung des klinischen Versuchs, der Entschädigung der Prüfperson sowie bezüglich der Publikation;
1.14 Versicherungsnachweis oder anderer Nachweis der Sicherstellung für
allfällige Schäden einschliesslich der diesbezüglichen Vereinbarungen zwischen Sponsor beziehungsweise von ihm beauftragten Institutionen und dem Prüfer;