Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/34: Totalrevision des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung (Landesversorgungsgesetz, LVG) · 52 Seiten

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1.5.4 Zusammenarbeit von Wirtschaft und Staat

Wirtschaft und Staat haben schon bisher auf dem Gebiet der Landesversorgung erfolgreich zusammengearbeitet. Diese Zusammenarbeit ist Ausfluss des Subsidiaritätsprinzips. Wenn die Wirtschaft in einer Krise ihre Versorgungsfunktion nicht mehr im erforderlichen Mass ausüben kann, erhält sie staatliche Unterstützung, die bestimmte Instrumente vorsieht. Für deren Vorbereitung ist er aber auf den Sachverstand aus den betreffenden Branchen angewiesen, und für den Vollzug macht er sich die bereits in normalen Zeiten spielenden Versorgungsstrukturen zunutze. Fachleute aus der Wirtschaft nehmen so neben ihrer privaten unternehmerischen Tätigkeit im staatlichen Rahmen auch eine entsprechende Verantwortung wahr. Spezifisches Wissen, Fachkompetenz und wirtschaftliche Beziehungen werden so im Interesse des Landes genutzt.

1.5.5 Zusammenarbeit mit den Kantonen

Die Sicherstellung der Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen in schweren Mangellagen ist eine reine Bundesaufgabe. Das schliesst jedoch nicht aus, dass der Bund für den Vollzug auch die Kantone heranziehen kann. Das ist stets dort angezeigt, wo eine grosse Anzahl von Konsumentinnen und Konsumenten von Nachfragebeschränkungen betroffen sind wie etwa bei einer Lebensmittel- oder einer Mineralölbewirtschaftung. Den Kantonen kommen dabei aber keine gestalterischen, sondern lediglich organisatorische Kompetenzen zu.

1.5.6 Kooperation mit dem Ausland

Die wirtschaftliche Abhängigkeit der Schweiz vom Ausland ist durch den verstärkten globalen Güteraustausch in der jüngeren Vergangenheit deutlich gestiegen. Es liegt im Interesse des Landes, in Fragen der Versorgungssicherheit sowohl mit einzelnen Staaten als auch in internationalen Organisationen, wie z. B. der Internationalen Energieagentur, eine Kooperation und ein Erfahrungs- und Informationsaustausch zu pflegen. Internationale Krisenorganisationen bieten hierzu eine gute Plattform (siehe Ziff. 2.8.3).

1.5.7 Stärkung der Widerstandsfähigkeit

Die Stärkung der Widerstandsfähigkeit lebenswichtiger Versorgungsstrukturen ist eine Konsequenz der Entwicklung des globalen Wettbewerbs, der die Schweizer Wirtschaft heute wesentlich stärker ausgesetzt ist als früher und die sie aus Kostengründen zwingt, ihre Versorgungsautonomie erheblich zu reduzieren. Angesichts des beschleunigten Tempos wirtschaftlicher Abläufe kommt dabei dem Faktor Zeit eine erhöhte Bedeutung zu. Die Versorgungsstrukturen stärkt der Bund durch

 die Vorbereitung flexibler Einsatzinstrumente,

 vorsorgliche Massnahmen und