Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/34: Totalrevision des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung (Landesversorgungsgesetz, LVG) · 52 Seiten
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eine Dynamisierung seiner Gesetzgebungs- und Verwaltungsprozesse.
Während Vorbereitungsmassnahmen wie Lagerhaltung, Sicherstellung von Transport- oder Informations- und Kommunikationsmitteln (siehe Ziff. 2.2) bereits in normalen Zeiten für die Erstellung einer Grundbereitschaft getroffen werden, soll mit vorsorglichen Massnahmen wie beispielsweise mit einzelnen Pflichtlagerfreigaben (siehe Ziff. 2.3) eine unmittelbar drohende schwere Mangellage bereits vor ihrer vollen Entfaltung bekämpft werden. Dadurch sollen volkswirtschaftliche Schäden vermieden, zumindest aber ihre Folgen gemildert werden. Um dem hohen Tempo wirtschaftlicher Entwicklungen besser Rechnung tragen zu können, muss der Bund zudem seine Gesetzgebungs- und Verwaltungsprozesse entsprechend beschleunigen (siehe Ziff. 2.6 und 2.8.1-2.8.2).
1.5.8 Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit und Priorisierung
Massnahmen der Landesversorgung müssen heutzutage innert kürzester Zeit eine optimale Wirkung entfalten können. Komplexe und wenig bekannte Systeme, die einen übermässigen administrativen Aufwand erfordern, laufen Gefahr, keine angemessene Antwort auf eine schwere Mangellage geben zu können. Erfahrungsgemäss funktionieren in einer Krise nur einfache und für die Anwender verständliche Massnahmen, die bei geringstem Aufwand raschen Erfolg versprechen. Bewirtschaftungsmassnahmen müssen deshalb einfach und zweckmässig ausgestaltet und auf grösstmögliche Effizienz und Wirtschaftlichkeit ausgerichtet sein.
Die Ansprüche der Gesellschaft an einen bestimmten Lebensstandard sowie die politischen und ökonomischen Möglichkeiten des Staates beeinflussen das Ausmass der Versorgungssicherung. Das Ausmass der Versorgungssicherung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen bestimmt sich nach dem Umfang und dem Grad der Versorgungsleistung, welche Staat und Wirtschaft zu erbringen bereit und in der Lage sind. Eine nach Prioritäten abgestufte Versorgungssicherung entspricht somit einer politischen Notwendigkeit.
1.5.9 Zeitgerechtes Handeln
Das hohe Tempo der wirtschaftlichen Abläufe verlangt im Vorfeld von oder in schweren Mangellagen ein entsprechendes Reaktionspotenzial. Für die Versorgungssicherung sind ein hoher Bereitschaftsgrad und damit Handlungsinstrumente gefordert, die rasch verfügbar sind und schnell eine optimale Wirkung entfalten können. Nur wenn Massnahmen innert nützlicher Frist ergriffen und realisiert werden können, versprechen sie Erfolg und vermögen schwerwiegende volkswirtschaftliche Schäden zu verringern oder abzuwenden. Der richtige Zeitpunkt einer Intervention lässt sich jedoch nicht von vornherein bestimmen. Die Fähigkeit, rechtzeitig eingreifen zu können, verlangt deshalb von den Bundesbehörden nicht nur einen hohen Bereitschaftsgrad, sondern auch die Fähigkeit, Massnahmen aufgrund vereinfachter gesetzgeberischer und verwaltungsmässiger Abläufe rasch in Kraft setzen und vollziehen zu können.