Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/42: Verordnung des EFD über die Quellensteuer bei der direkten Bundessteuer (Quellensteuerverordnung, QStV) · 17 Seiten

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SSK / CSI / CFSPro Projekt Lohnstandard-Quellensteuer

2. Meldungs-Prozess der Quellensteuer vom SSL an die KSTV

In diesem Kapitel wird der neue Prozess der Lieferung der Quellensteuerdaten vom SSL zu den KSTV beschrieben. Damit diese Meldungen elektronisch und möglichst vereinfacht abgewickelt werden können, wurden vereinzelte Schritte des heutigen Meldeprozesses zusammengefasst. In Abbildung 3 werden der heutige und der vorgeschlagene Meldeprozess gemäss ELM einander gegenübergestellt. Die Lieferung der Quellensteuerdaten mittels Papier oder auf anderen Plattformen bleibt weiterhin für all diejenigen SSL vorbehalten, die die Quellensteuern nicht über das elektronische Lohnmeldeverfahren (ELM) abrechnen wollen.

Abbildung 3: Heutiger und zukünftiger vollintegrierter Meldungsprozess für die Quellensteuer.

2.1. Heutiger-Meldungsprozess

Der SSL ist verpflichtet, die Neuanstellung eines qsP der KSTV zu melden. Gestützt auf diese Anmeldung werden einerseits die Stammdaten des SSL und des qsP erfasst bzw. mutiert und andererseits die Tarifeinstufung (Tarif-Code) an den SSL für den neu angemeldeten qsP ausgelöst. In der Folge nimmt der SSL die QST-Abrechnung vor, welche anschliessend vom KSTV geprüft und verbucht wird. Nach Verbuchung der QST-Abrechnung löst i.d.R. die KSTV die Rechnungsstellung aus und teilt dabei dem SSL allfällige Abweichungen bzw. Korrekturen mit. Die SSL haben die Quellensteuern monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich mit der zuständigen KSTV abzurechnen. Der SSL hat Mutationen der KSTV fortlaufend zu melden. Betreffen die gemeldeten Mutationen den qsP wird bei Bedarf eine neue Tarifeinstufung vorgenommen bzw. zugestellt.

2.2. ELM-Meldeprozess

Wie bereits erwähnt, werden im zukünftigen elektronischen Meldeprozess einige Schritte des heutigen Verfahrens zusammengefasst. Weiterhin bleiben die QST-Abrechnung und das daraus resultierende QST-AbrechnungsResultat (i.d.R. mittels QST-Rechnung) mit den Korrekturen bestehen. Diese Meldungen werden jedoch so erweitert, dass sie bezüglich SSL und qsP auch die erforderlichen Mutationsmeldungen und