Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/42: Verordnung des EFD über die Quellensteuer bei der direkten Bundessteuer (Quellensteuerverordnung, QStV) · 12 Seiten
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Zusammenfassung
Mit dem Projekt „Lohnstandard-Quellensteuer“ (ELM/QSt) soll im Rahmen einer technischen Erweiterung des elektronischen Lohnmeldewesens (ELM) den Schuldnern der steuerbaren Leistung, also den Arbeitgebern, die Möglichkeit geboten werden, ihre Quellensteuerdaten (z.B. Tarifeinstufungen, Abrechnungen, Meldungen) elektronisch an die Steuerverwaltungen zu übermitteln. Die technische Umsetzung bedarf der Vereinheitlichung der Quellensteuertarife hinsichtlich deren Bezeichnung (sogenannte Tarifcodes) und Anwendung sowohl auf Bundes- wie auch auf Kantonsebene. Dies soll in einem ersten Schritt mittels der vorliegenden Änderung der Quellensteuerverordnung erfolgen. Die Kantone werden anschliessend ihre rechtlichen Grundlagen entsprechend anpassen.