Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/45: Änderung der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) · 13 Seiten
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3 Überblick über das Ergebnis der Vernehmlassung
Die Bemerkungen im Rahmen der Vernehmlassung fielen kontrovers aus. Eine Mehrheit stimmt dem Verordnungsentwurf grundsätzlich zu. Befürwortet werden von zahlreichen Vernehmlassungsteilnehmenden die Einführung eines Sicherheitszuschlags auf den berechneten Kosten (teilweise mit unterschiedlichen Ansichten betreffend dessen Höhe), die Anpassung von Anlagerendite und Teuerungsrate sowie die Verlängerung der Beitragspflicht. Vereinzelt wurden allgemeine Bemerkungen zur Kernenergiegesetzgebung angebracht.
Umstritten ist insbesondere die Höhe des vorgesehenen Sicherheitszuschlags von 30 % auf den berechneten Kosten, auf den nach Ansicht einiger Vernehmlassungsteilnehmenden gänzlich zu verzichten sei, während andere fordern, es sei ein tieferer bzw. ein höherer Sicherheitszuschlag festzulegen. Bei der Anlagerendite und der Teuerungsrate werden teils niedrigere, teils höhere Werte gefordert als dies im Verordnungsentwurf vorgesehen ist. Verschiedene Änderungsvorschläge betreffen die Dauer bzw. die Verlängerung der Beitragspflicht der Betreiber und die anzunehmende Betriebsdauer für die Berechnung der Beiträge der Betreiber. Ein Änderungsvorschlag zielt auf die Verlängerung der Beobachtungsphase auf 100 Jahre (als Parameter zur Ermittlung der Entsorgungskosten), ein anderer darauf, dass die Kostenstudien durch eine unabhängige Stelle erstellt werden sollen. Die neu vorgesehene Regelung, wonach eine Zwischenveranlagung bereits dann vorgenommen werden soll, wenn sich eine negative Abweichung der Fondsbestände von mehr als 10 % des Sollwerts ergibt, wird teils als nicht notwendig, teils als zu wenig weitgehend erachtet. Verschiedene im Bereich der Rückerstattung vorgebrachten Änderungsvorschläge zielen auf eine Verschärfung der Voraussetzungen für die Rückerstattung bei einem Fondsüberschuss. Namentlich soll die Rückerstattung von Fondskapital nur noch indirekt in Form von ausgesetzten Beiträgen erfolgen oder nach anderer Ansicht erst im Zeitpunkt des Abschlusses der Stilllegung respektive sobald die radioaktiven Abfälle endgelagert seien. Weitere Änderungsvorschläge betreffen die Anlagepolitik, die Ausschüsse und Fachgruppen, Anpassungen im Bereich der im Anhang umschriebenen Begriffe sowie die Kompetenzdelegation vom Bundesrat an das Departement.
Der Verordnungsentwurf der SEFV wird von mehreren Kantonen mit wenigen Bemerkungen begrüsst, so von Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Freiburg, Jura, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, Tessin, Thurgau, Uri und Wallis. Die Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Genf, Luzern, St. Gallen, Waadt, Zug und Zürich befürworten die Revision im Grundsatz. Abweichend vom Verordnungsentwurf fordern die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden und Zug einen Verzicht auf den 30 %-Sicherheitszuschlag und im Falle des Kantons Aargau zudem die Festlegung einer höheren Anlagerendite als im Verordnungsentwurf vorgesehen. Nach Ansicht des Kantons Zürich ist der 30 %-Sicherheitszuschlag zu hoch. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden beantragt eine Reduktion des Sicherheitszuschlags auf 10 %. Demgegenüber setzen sich die Kantone Genf und Luzern dafür ein, dass eine tiefere Anlagerendite sowie ein Sicherheitszuschlag von 75 % festgeschrieben wird. Der Kanton St. Gallen erwartet, dass sich der Bund angemessen an der Finanzierung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten beteiligt. Der Kanton Waadt lehnt die vorgesehene Verlängerung der Beitragspflicht ab. Der Kanton Bern lehnt die Revision der SEFV zum jetzigen Zeitpunkt ab und beantragt, diese zu sistieren, bis verlässlichere Erkenntnisse aufgrund aktualisierter Kostenstudien vorliegen. Keine materiellen Bemerkungen zur Revision hatten die Kantone Glarus und Graubünden.
Der Schweizerische Städteverband und die Stadt Zürich stimmen der Revisionsvorlage grundsätzlich zu, ziehen dem 30 %-Sicherheitszuschlag jedoch eine fest definierte Methodik, welche wahrscheinlichkeitstheoretischen und versicherungsmathematischen Grundsätzen genügt, vor.
Bei den politischen Parteien wird der vorgesehene 30 %-Sicherheitszuschlag auf den berechneten Kosten von der Bürgerlich-Demokratischen Partei abgelehnt. Die FDP.Die Liberalen lehnt den 30 %- Sicherheitszuschlag ebenfalls ab und erwartet, dass das Ende der Beitragspflicht klar definiert werde. Die Grüne Partei und die Jungen Grünen begrüssen die Revision im Grundsatz, weisen aber zugleich darauf hin, dass die vorgeschlagenen Anpassungen bei weitem ungenügend seien. Insbesondere sei eine tiefere Anlagerendite festzuschreiben und ein Sicherheitszuschlag von 100 % vorzusehen. Die Grünliberale Partei setzt sich ebenfalls für eine tiefere Anlagerendite ein und fordert eine Verdoppelung des vorgesehenen Sicherheitszuschlags auf 60 %. Die Sozialdemokratische Partei bringt grundsätzliche Bemerkungen sowohl zur Kernenergie als auch zur Stilllegung und Entsorgung an. Die Schweizerische Volkspartei lehnt die Revisionsvorlage als Ganzes ab.
Unterschiedlich haben sich die Vernehmlassungsteilnehmenden der Dachverbände der Wirtschaft