Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/45: Änderung der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) · 13 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 9Fedlex · Ergebnisbericht

adäquate Bewertung (basierend auf einem quantitativen Risikomodell) einem pauschalen Sicherheitszuschlag von 30 % vor. Die Ermittlung des Sicherheitszuschlages solle mit einer fest definierten Methodik erfolgen, welche wahrscheinlichkeitstheoretischen und versicherungsmathematischen Grundsätzen genüge. Entsprechend sei der Sicherheitszuschlag unabhängig von den Anlageerträgen und der allgemeinen Teuerung zu betrachten.

Die Kantone Aargau und Zürich, Alpiq AG, die Axpo Holding AG, die BKW Energie AG sowie swisselectric sprechen sich dafür aus, bei einem allfälligen Sicherheitszuschlag zwischen Stilllegung und Entsorgung zu differenzieren. Sollte ein Sicherheitszuschlag eingeführt werden, so soll dieser nach Ansicht der Axpo Holding AG im Bereich der Stilllegung 5 %, im Bereich der Entsorgung 10 % betragen.

5.7 Anlagerendite und Teuerungsrate

5.7.1 Anpassung der Anlagerendite und der Teuerungsrate

Mehrere Kantone, swisselectric, mehrere Organisationen sowie die FK-N unterstützen die im Verordnungsentwurf neu vorgesehene Anlagerendite von 3,5 % und die Teuerungsrate von 1,5 %. Die FK-N fordert zudem, diese Sollwerte regelmässig mit den tatsächlichen Entwicklungen zu vergleichen und allenfalls notwendige Korrekturen frühzeitig in die Wege zu leiten.

Der Kanton Aargau spricht sich für die Festlegung einer realen Anlagerendite von 2,5 % statt 2,0 % aus (nominale Anlagerendite von 4 %, Teuerungsrate von 1,5 %).

Nach Ansicht der Kantone Genf und Luzern, der Grünen Partei, der Jungen Grünen sowie mehrerer Organisationen ist die Nominalrendite analog zum BVG-Mindestzinssatz bei 1,5 % festzusetzen. Der Kanton Obwalden weist darauf hin, dass aus heutiger Sicht die Nominalrendite von 3,5 % als ambitioniert erscheine, habe doch beispielsweise die Pensionskasse des Bundes beschlossen, den technischen Zinssatz per 1. Januar 2015 von 3,5 % auf 2,75 % zu senken. Die Grünliberale Partei spricht sich dafür aus, die Anlagerendite auf 2,75 % zu senken, während die Sozialdemokratische Partei die Festlegung einer maximalen Anlagerendite von 3,5 % fordert.

Die Sozialdemokratische Partei weist darauf hin, dass die Schätzungen der zu erwartenden Kosten der Stilllegung und Entsorgung in den vergangenen Jahren nach oben korrigiert werden mussten. Die Kostenentwicklung hänge nicht nur von der Inflation ab, sondern auch von anderen Faktoren wie der Baukostenteuerung, technischen Erkenntnissen oder einer Sicherheitsmarge. Die von der geltenden Verordnung postulierte Teuerungsrate von 3 % sei demnach realistisch und auch in der revidierten Verordnung beizubehalten.

Die Grüne Partei, die Jungen Grünen sowie mehrere Organisationen sprechen sich dafür aus, eine jährliche nominale Kostensteigerung der Stilllegungs- bzw. Entsorgungsvorhaben von 5 % ins finanzmathematische Berechnungsmodell zu integrieren.

5.7.2 Ablehnung einer regelmässigen Anpassung der Anlagerendite und der Teuerungsrate im 5-Jahres-Rythmus

Die Schweizerische Volkspartei spricht sich gegen die regelmässige Anpassung der Anlagerendite und der Teuerungsrate aus. Economiesuisse, Alpiq AG, die Axpo Holding AG, die BKW Energie AG sowie swisselectric lehnen es ab, dass nach jeder Kostenstudie (d.h. im 5-Jahres-Rythmus) geprüft werden soll, ob die Anlagerendite und die Teuerungsrate über eine Verordnungsrevision angepasst werden müssten. Da das finanzmathematische Modell einen sehr langen Zeithorizont abdecke, müssten auch die zur Anwendung gelangenden Annahmen bezüglich Anlagerendite und Teuerungsrate in der langen Frist sachgerecht und angemessen sein.

5.8 Zwischenveranlagung bis zur endgültigen Ausserbetriebnahme

Die Kantone Basel-Stadt und Solothurn, die FDP.Die Liberalen und die Grünliberale Partei, der Schweizerische Städteverband sowie die Stadt Zürich begrüssen die vorgesehene engere Festlegung der Bandbreiten für zulässige Abweichungen von den Soll-Fondsbeständen (Einschränkung der unteren Bandbreite auf 10 % des Sollwerts).

Gemäss der Aktion für vernünftige Energiepolitik Schweiz ist die Notwendigkeit für die engere Festle-