Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/45: Änderung der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) · 13 Seiten
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grundsätzliche Stossrichtung des Verordnungsentwurfs, erachtet den vorgesehenen Sicherheitszuschlag von 30 % jedoch als zu hoch. Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) unterstützt die Anliegen der Revision, insbesondere auch den Sicherheitszuschlag von 30 %, und schlägt vor, allenfalls notwendige Korrekturen an den Parametern frühzeitig in die Wege zu leiten. Keine materiellen Bemerkungen zur Revision hatte die Wettbewerbskommission.
4 Allgemeine Bemerkungen zur Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung
4.1 Notwendigkeit der Revision und allfällige Finanzierungslücke
Der Kanton Bern lehnt die Revision der SEFV zum jetzigen Zeitpunkt ab und beantragt, diese zu sistieren, bis verlässlichere Erkenntnisse aufgrund aktualisierter Kostenstudien vorlägen. Die Schweizerische Volkspartei lehnt die Vorlage der SEFV-Revision ebenfalls ab. Es gebe keinen nachvollziehbaren Grund für eine Revision, ausser man erachte die weitere, systematische Schlechterstellung der Rahmenbedingungen des Energieträgers Kernkraft als Ziel. Ebenfalls abgelehnt wird die Revisionsvorlage vom Schweizerischen Gewerbeverband.
Der Kanton Aargau, die Bürgerlich-Demokratische Partei, die FDP.Die Liberalen, die Schweizerische Volkspartei sowie mehrere Organisationen sind der Ansicht, dass derzeit keine Finanzierungslücke bestehe und sowohl beim Stilllegungs- als auch beim Entsorgungsfonds die Soll-Werte erreicht würden. Economiesuisse weist zudem darauf hin, dass es heute verfrüht sei, einen Änderungsbedarf abzuleiten. Erst mit der nächsten ordentlichen Kostenstudie 2016 würden weitere Erkenntnisse gewonnen. Die Bürgerlich-Demokratische Partei sowie die Fédération des Entreprises Romandes sprechen sich dafür aus, das bestehende Modell zur Kosten- und Beitragsberechnung beizubehalten. Die FDP.Die Liberalen lehnt eine Erhöhung der Beiträge der Betreiber ab. Die Sozialdemokratische Partei geht von einem aktuellen Fehlbetrag der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds von ungefähr 7 Milliarden Schweizer Franken aus.
4.2 Befürwortung der Risikoreduktion des Bundes und Frage nach einer Beteiligung des Bundes an den Stilllegungs- und Entsorgungskosten
Die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Genf, Neuenburg, Schwyz, Uri, Waadt, Wallis, die Grüne Partei, die Grünliberale Partei, die Jungen Grünen, die Sozialdemokratische Partei, mehrere Organisationen sowie die FK-N befürworten das Ziel der Revision, das Risiko einer Beteiligung des Bundes an den Stilllegungs- und Entsorgungskosten zu reduzieren.
Die Allianz Atomausstieg, Greenpeace sowie mehrere Organisationen kritisieren, dass gemäss Artikel 80 Absatz 4 KEG die Bundesversammlung beschliessen könne, ob und in welchem Ausmass sich der Bund an den nicht gedeckten Kosten beteilige, falls die Deckung des Differenzbetrages für die Fonds-Nachschusspflichtigen wirtschaftlich nicht tragbar sei. Das Gesetz müsse vielmehr den Bund explizit von dieser Staatsgarantie befreien (Änderung von Art. 80 Abs. 4 KEG).
Der Kanton St. Gallen erwartet demgegenüber, dass sich der Bund an den erhöhten Kosten der Stilllegung- und Entsorgungsfonds angemessen beteiligt.
4.3 Verursacherprinzip und Kostenwahrheit
Mehrere Kantone, die Stadt Zürich, die Grünliberale Partei sowie mehrere Organisationen begrüssen die dem Verursacherprinzip Rechnung tragenden Anpassungen der SEFV. Nach Ansicht des Kantons Basel-Stadt bleibt allerdings offen, ob die Fonds dereinst in der Lage sein werden, alle Stilllegungs- und Entsorgungskosten zu tragen. Aus diesem Grund sei inskünftig regelmässig anhand der alle fünf Jahre durchzuführenden Kostenstudien systematisch zu prüfen, ob ein Handlungsbedarf im Hinblick auf die Parameter zur Äufnung der Fonds bestehe und gegebenenfalls weitere Erhöhungen der Beiträge vorgesehen werden müssten. Der Kanton Waadt bekräftigt, dass die Stillegungs- und Entsorgungskosten vollständig von den Betreibern getragen werden sollen.
Die Sozialdemokratische Partei, der Schweizerische Städteverband sowie swisscleantech stellen infrage, ob die Sicherstellung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten im Rahmen der geltenden Verordnung gewährleistet sei und begrüssen die in der Revision der SEFV vorgesehenen Änderungsvorschläge zur Erreichung von mehr Kostenwahrheit. Die Sozialdemokratische Partei weist zudem darauf hin, dass die Stilllegungs- und Entsorgungskosten zwar grundsätzlich von den Betreibern zu tragen