Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/45: Änderung der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) · 13 Seiten
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pflicht ende, sobald die Abfälle in ein geologisches Tiefenlager verbracht sind, keine klare Definition. Die Beitragspflicht sollte mit der abgeschlossenen Stilllegung enden.
5.5 Angenommene Betriebsdauer für die Berechnung der Beiträge
5.5.1 Betriebsdauer von 40 bzw. 45 Jahren für die Berechnung der Beiträge
Die Kantone Luzern und Waadt, die Sozialdemokratische Partei, die Grüne Partei, der Schweizerische Gewerkschaftsbund sowie mehrere Organisationen sprechen sich dafür aus, als Berechnungsgrundlage für die Beiträge von einer Betriebsdauer von 40 anstatt von 50 Jahren auszugehen. Die Grünliberale Partei fordert, dass eine Betriebsdauer von 45 Jahren festgeschrieben werde. Die FK-N fordert, dass bei der nächsten Kostenschätzung eine alternative Berechnung aufzuzeigen sei, die von maximal 40 Betriebsjahren der Kernkraftwerke ausgeht.
5.5.2 Annahme einer Betriebsdauer von 50 Jahren als Berechnungsgrundlage auch bei vor-
zeitiger Ausserbetriebnahme
Die BKW Energie AG beantragt, auch bei vorzeitiger endgültiger Ausserbetriebnahme eine Betriebsdauer von 50 Jahren anzuwenden. Einerseits werde im Verordnungsentwurf die Beitragsdauer über die endgültige Ausserbetriebnahme verlängert und andererseits sei es ein politisches Anliegen (vgl. die Motion 13.3285 – Förderung der freiwilligen Stilllegung älterer Kernanlagen), die vorzeitige endgültige Ausserbetriebnahme zu erleichtern. Deshalb schlägt die BKW Energie AG verschiedene Neuformulierungen vor.
Swisscleantech schlägt vor, die Beitragssumme so auszulegen, dass am Ende der rechnerischen Betriebszeit von 50 Jahren das Fondsvermögen ausreicht, um Stilllegung und Entsorgung abwickeln zu können. Bei einem allfälligen längeren Betrieb wären Entschädigungen für die zusätzlichen Kosten zu leisten; im Falle einer frühzeitigen Stilllegung sollten die Einlagen bis zur Normlebensdauer gestaffelt getätigt werden können, entsprechend der Motion 13.3285.
5.6 Sicherheitszuschlag von 30 %
Die Kantone Basel-Stadt, Nidwalden, Schwyz, Solothurn, Uri und Waadt, die Sozialdemokratische Partei, swisscleantech sowie die FK-N unterstützen den im Verordnungsentwurf auf den berechneten Kosten vorgesehenen 30 %-Sicherheitszuschlag. Die FK-N erachtet diesen Zuschlag als absolutes Minimum.
Mehreren Vernehmlassungsteilnehmenden geht der vorgesehene Sicherheitszuschlag von 30 % auf den berechneten Kosten zu wenig weit. Travail.Suisse spricht sich für einen Sicherheitszuschlag von mindestens 50 % aus, die Grünliberale Partei fordert einen 60 %-Sicherheitszuschlag und die Kantone Genf und Luzern befürworten einen Sicherheitszuschlag in der Höhe von 75 %. Die Grüne Partei, die Jungen Grünen sowie mehrere Organisationen setzen sich für die Einführung eines Sicherheitszuschlags von 100 % ein. Ferner beantragt der Schweizerische Gewerkschaftsbund, dass der Sicherheitszuschlag von 30 % entweder substanziell erhöht oder durch eine reale Kostensteigerungsrate bei der Berechnung der Jahresbeiträge ersetzt werde.
Die Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden und Zürich, die FDP.Die Liberalen, Energie Wasser Bern, sowie die UREK-S erachten den Sicherheitszuschlag in der Höhe von 30 % auf den berechneten Kosten als zu hoch und sprechen sich für eine Herabsetzung desselben aus. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden schlägt eine Herabsetzung auf 10 % vor.
Die Kantone Appenzell Innerrhoden, Bern und Zug, die Bürgerlich-Demokratische Partei, die Schweizerische Volkspartei sowie mehrere Organisationen möchten auf den Sicherheitszuschlag verzichten.
Economiesuisse, die Axpo Holding AG, die BKW Energie AG, swisselectric, Kettenreaktion sowie das Energieforum Nordwestschweiz lehnen den 30 %-Sicherheitszuschlag als unbegründet und unverhältnismässig ab. Alpiq AG befürwortet aufgrund der besonderen Thematik moderate und differenzierte Sicherheitszuschläge, die tiefer als 30 % angesetzt werden sollten. Zudem soll dieser Sicherheitszuschlag methodisch korrekt und sachgerecht sein.
Die FDP.Die Liberalen fordert eine klar nachvollziehbare Berechnungsmethode für die Höhe des Sicherheitszuschlages. Der Schweizerische Städteverband sowie die Stadt Zürich ziehen eine risiko-