Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 138 Seiten
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bilateralen Projekten trägt sie zur nachhaltigeren Energiewirtschaft in Transitions- und Entwicklungsländern bei. Von den im Februar 2011 bewilligten zusätzlichen Gelder im Rahmen der Botschaft zur Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe43 wird ein wesentlicher Teil von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) für den Beitrag der Schweiz zur Anschubfinanzierung für entsprechende Programme innerhalb der Klimakonvention eingesetzt.
Entwicklungen in der Europäischen Union
Die EU hat im Jahr 2009 ehrgeizige energie- und klimapolitische Ziele für das Jahr 2020 verabschiedet: Senkung der Treibhausgasemissionen um 20 Prozent im Vergleich zu 1990, Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien auf 20 Prozent und Verbesserung der Energieeffizienz um 20 Prozent im Vergleich zu einer Entwicklung ohne neue Massnahmen.
Im Rahmen des Klima- und Energiepakets hat die EU die Richtlinie 2009/28/EG44 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RES-Richtlinie) erlassen. Gemäss der RES-Richtlinie soll innerhalb der EU bis 2020 ein Ziel von 20 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch erreicht werden, dies gegenüber 8,9 Prozent im Jahr 2006. Von diesem übergeordneten Ziel werden verbindliche nationale Ziele für die einzelnen Mitgliedstaaten abgeleitet. Das Zubauziel der einzelnen Mitgliedstaaten wird nach deren Wirtschaftlichkeit berechnet.
Seit Anfang 2012 überlegt sich die EU, wie die Förderung der erneuerbaren Energien über das Jahr 2020 und bis 2030 ausgestaltet werden könnte. Derzeit werden verschiedene Optionen in Betracht gezogen: Stärkerer Fokus auf das Emissionshandelssystem und weniger Fördergelder, stärkere europäische Harmonisierung der Fördersysteme oder neue verbindliche Ziele bis 2030.
Da sich abzeichnete, dass das 20 Prozent Effizienzziel verfehlt würde, forderten der EU-Rat und das Europäische Parlament ein entschlosseneres Vorgehen. Im Juni 2012 konnte zwischen EU-Kommission, EU-Rat und EU-Parlament ein Kompromiss gefunden werden, der noch formell bekräftigt werden muss und unter anderem folgende Massnahmen enthält:
– Die Staaten legen ein unverbindliches Energieeinsparziel für 2020 fest (ausgedrückt als absoluter Wert des Primär- oder Endenergieverbrauchs), das vom 20 Prozent Gesamtziel der EU abgeleitet ist. Im Jahr 2014 wird die EU die erzielten Effizienzsteigerungen überprüfen.
– Die Staaten führen Effizienzverpflichtungssysteme ein, wonach Energieunternehmen Energieeinsparungen von 1,5 Prozent pro Jahr erzielen. Die Systeme können flexibel ausgestaltet werden.
− Die öffentliche Hand auf zentralstaatlicher Ebene wird verpflichtet, jährlich 3 Prozent der von ihr genutzten Gebäudefläche energetisch zu sanieren.
− Die Staaten müssen langfristige Strategien für die energetische Sanierung des landesweiten Gebäudebestandes definieren.
43 Bundesbeschluss vom 28. Februar 2011 zur Erhöhung der Finanzierung der Entwicklungshilfe zuguns ten der DEZA.
44 Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneubaren Quellen und zur Änderung und anschliessenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG, ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 16.