Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 73 Seiten

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KLASSIFIZIE

Referenz/Akte ten diese abgebrannten Brennelementen als Wertstoff, der wiederverwendet werden kann. Sie sprechen sich deshalb gegen das Wiederaufbereitungsverbot aus. Für die GGS und die Lonza trägt die Bestimmung dem Umstand nicht Rechnung, dass mit der Wiederaufbereitung das Volumen der Abfälle für die Endlagerung und deren Langlebigkeit signifikant reduziert werden könnte. Laut Swissmen sind strenge Auflagen für eine Wiederaufbereitung sinnvoll, nicht aber ein grundsätzliches Verbot.

Einige Teilnehmer fordern dazu, dass der Bundesrat der Bundesversammlung Bericht über die Entwicklung der Kerntechnologie erstattet (u.a. Alpiq, CKW, EWN). AVES Zug verlangt die Prüfung der Machbarkeit von KKW in unterirdischen Felskavernen sowie die Prüfung und Ermöglichung von Thorium-Flüssigsalz-Reaktor-Technologie. Die unabhängige Expertengruppe spricht sich für die Vorteile der MSR Technologie aus.

2.4 Zweck, Ziele und Grundsatz

2.4.1 Ausbauziele

Grundsätzlich spricht sich eine Mehrheit der Kantone sowie die KdK und RKGK für die Formulierung von Zielen für die Energiepolitik aus. Eine Verankerung der Ziele im Energiegesetz wird aber vereinzelt (AG, AR, BS) abgelehnt. Dies darum, weil die Ziele nur Momentaufnahmen und Schätzungen sind (GL, BL) und auch nur im Sinne von Richtgrössen verstanden werden können (AG, BL, KdK, RKGK). Trotz dieser Vorbehalte spricht sich eine Mehrheit der Kantone für die Verankerung von Zielen aus (AI, BE, BL, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, KdK, RKGK). Sie betonen dabei die Wichtigkeit eines laufenden Monitorings und die Anpassung der Ziele in Absprache mit den Kantonen. AG hält fest, dass im Energiegesetz lediglich Ziele bis 2035 festgehalten werden sollen. Vereinzelt auf Ablehnung stossen sektorielle Ziele (FR, GE, JU) sowie Ausbauziele für WKK-Anlagen (LU). Gewünscht werden demgegenüber z.T. Ziele für den Wärmebereich (GE, FR). Bezüglich Verbrauchsziele wird vorgeschlagen, anstelle eines generellen Ziels ein Pro-Kopf-Ziel zu definieren (AG, AI, KdK, RKGK). Die Bergkantone sowie die RKGK sind der Meinung, dass die formulierten Ziele für die Wasserkraft unter den heutigen rechtlichen Rahmenbedingungen nicht erreicht werden können und deshalb zu überarbeiten sind.

Gegen die Verankerung von Zielen im Energiegesetz sprechen sich BDP, FDP, SVP aus. Dies aus unterschiedlichen Gründen. So spricht sich die FDP gegen die politisch motivierte Bevorzugung einzelner Technologien und für gut gestaltete Rahmenbedingungen des Strommarkts aus. Die SVP fordert eine konkrete Auflistung der geplanten Projekte der Energiestrategie 2050 anstelle schwammiger Ziele. Für die Ziele sprechen sich – wenn auch nicht immer vorbehaltlos – die CVP Frauen, EVP, glp, SP und die (jungen) Grünen sowie zwei Kantonalparteien (CVP Luzern und SP Zürich) aus. Auch die CVP ist nicht grundsätzlich gegen Ziele, bezweifelt aber den Sinn ihrer Verankerung im Energiegesetz. Kritisiert wird das Ausbauziel für Wasserkraft (BDP, CVP, SP). Ein Teil jener Parteien, welche die Ziele grundsätzlich befürworten, sprechen sich gegen das Ausbauziel für WKK-Anlagen aus (CVP, EVP, glp). Höhere Ziele für den Ausbau der neuen erneuerbaren Energien fordern SP und glp.

Als nicht zielführend erachtet der schweiz. Gemeindeverband die gesetzliche Festlegung von absoluten Ausbauzielen. Als Alternative schlägt er vor, Minimalziele für die Gesamtgruppe der erneuerbaren Energien zu setzen (auf Stufe Verordnung), um die Zielerreichung der Energiestrategie 2050 trotzdem messen zu können. Der SSV begrüsst zwar die Verankerung von Mindestzielen auf Gesetzesstufe, zweifelt aber am Genauigkeitsbereich der Ziele über einen Zeitraum von 40 Jahre. Er schlägt vor, den Absenkpfad 2000-Watt-Gesellschaft als Orientierungshilfe zu verankern. Grundsätzlich mit der Festlegung von quantitativen Zielen einverstanden ist die SAB.

Die Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft sprechen sich mehrheitlich gegen die vorgeschlagene Verankerung von Zielen im Energiegesetz aus. Sie werden als nicht opportun, nicht nachvollziehbar,