Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 73 Seiten

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KLASSIFIZIE

Referenz/Akte unrealistisch und als nicht durchsetzbar bezeichnet. Kritisiert wird die zahlenmässige Festschreibung der Ziele. Gefordert wird deshalb, dass sie offener und weiter gefasst werden. Dies darum, weil die technische und wirtschaftliche Entwicklung auf eine derart lange Frist nicht vorhersehbar sind. Teilweise vorgeschlagen wird, dass Ziele auf Stufe Leitbild (AEW Energie) oder in der Verordnung

(z.B. Groupe E, Genossenschaft Elektra Jegenstorf) festgehalten werden sollen. Die Streichung von Art. 2 fordern z.B. Alpiq und Swisselectric. Ein solcher Artikel ist gemäss ihrer Einschätzung einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung nicht angemessen. Neben der Streichung werden auch verschiedene Änderungen von Art. 2 gefordert. So fordert z.B. die Axpo, dass für 2020 ein Zwischenziel aufgenommen werden soll und dass auch erneuerbare Elektrizität aus dem Ausland angerechnet werden kann. Repower fordert eine allgemeinere Formulierung desselben Artikels. Auch der VSE fordert verschiedene Anpassungen hinsichtlich der Ziele. So verlangt er, dass die Ziele nur nach Anhörung der Branche gesetzt werden sollen. Zudem kritisiert er, dass die Ziele für den Ausbau der Wasserkraft (Art. 2 Abs. 2) unter den gegebenen Umständen nicht realistisch seien. Anpassungen und Streichungen werden auch in Bezug auf Art. 4 gefordert. Axpo, Repower, Alpiq und andere schlagen z.B. die Streichung von Abs. 2 vor. Dies darum, weil eine moderne Gesellschaft auch eine Stromgesellschaft sei. Generell entsteht der Eindruck, dass Verbrauchsziele auf noch grössere Kritik stossen als die Ausbauziele. Der SWV ist gegenüber einer Verankerung der Ziele auf Stufe Gesetz zwar skeptisch, spricht diesem Vorgehen aber trotzdem Signalwirkung zu. Er fordert, dass Zwischenziele nach Anhörung der Branche festgelegt werden (Art. 2 Abs. 3) und dass die Förderung der Speicherleistung in das Gesetz aufgenommen wird.

Auch die Mehrheit der Dachverbände der Wirtschaft lehnen Ausbau- und Verbrauchsziele ab. Sie werden als unrealistisch und utopisch bezeichnet. So fordert Economiesuisse z.B. die Streichung von Art. 2 und 4. Auch Swissmem betont, dass die Politik grundsätzlich Rahmenbedingungen vorgeben sollte und nicht einzelne Ziele. Der Verband fordert eine Streichung von Art. 2, Art. 4 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 3. Für Art. 4. Abs. 2 schlägt er eine Umformulierung dahingehend vor, dass der Elektrizitätsverbrauch durch Effizienzmassnahmen begrenzt werden soll. Auch Handelskammern einzelner Kantone resp. Regionen sprechen sich gegen die Verankerung von Zielen auf Gesetzesebene aus. Dies darum, weil sie gegen die Bevorzugung einzelner Technologien (IHZ) sind oder die Entwicklung des Marktes nicht beschneiden wollen (CNCI). Schweizerischer Gewerbeverband, suissetec, GastroSuisse, HEV, bauenschweiz und andere Branchenverbände sprechen Zielen zwar eine gewisse Berechtigung zu. Dies dann, wenn sie als Richtschnur, als strategische Orientierungshilfen, als Bestandteil der Strategie betrachtet werden. Sie sollen aber nicht im Gesetz verankert sein. Wichtig ist für diese Vernehmlassungsteilnehmenden eine regelmässige Überprüfung der Zielerreichung (Monitoring). Einzelne Verbände befürworten die Verankerung von Zielen im EnG Dazu gehört z.B. ProKlima, der neben Elektrizitätszielen auch solche für andere Energien fordert (z.B. Wärme). Unterstützt werden die Ziele auch vom SBV. Der SBG fordert, dass auch für 2020 Ziele definiert und jene für 2035 ambitiöser gestaltet werden. Das Potenzial für Wasserkraft ist seiner Meinung nach bereits ausgeschöpft. Auch Swisscleantech fordert Zwischenziele für 2020 und ein regelmässiges Monitoring, um bei Nichterreichung frühzeitig Massnahmen ergreifen zu können.

Bei den Branchenverbänden sowie den energiepolitischen Organisationen zeigt sich ein uneinheitliches Bild. Je nach Branche und politischer Ausrichtung sprechen sich die Vernehmlassungsteilnehmenden für oder gegen die Verankerung der Ziele auf Gesetzesstufe aus. Grundsätzlich unterstützt werden die Ziele z.B. von AEE, wobei diese der Auffassung ist, dass die so formulierten Ziele noch zu bescheiden sind. Für die Verankerung von Zielen sprechen sich unter anderen SES, S.A.F.E., Biomasse Schweiz, InfraWatt, ISKB, schweiz. Fachverband für Wärmekraftkopplung, Suisse Eole, Swissolar und verschiedene Verbände der Holzbranche (z.B. SFIH, Lignum) aus. Branchenverbände aus der Elektrobranche, wie z.B. FEA oder FVB, sprechen sich gegen die Verankerung aus. Bemängelt wird vor allem die Nachvollziehbarkeit des aufgezeigten Absenkungspfades. Gegen die Verankerung der Ziele sprechen sich auch AVES Schweiz sowie diverse regionale und kantonale Gruppen von