Vorlage ADR

Vernehmlassung 2012/56: Revision des Gefahrgutrechts · 106 Seiten

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Änderungen ADR 2013 Dokument 1.1

muss ein Verzeichnis der Werkstoffe aller Teile, die mit den gefährlichen Gütern in Kontakt kommen können, eingeschlossen sein.

6.2.3.11.3 Der Hersteller muss dem Eigentümer eines Bergungsdruckgefäßes eine Kopie der

Zulassungsbescheinigung zur Verfügung stellen.

6.2.3.11.4 Die Kennzeichnung von Bergungsdruckgefäßen gemäß Abschnitt 6.2.3 muss von

der zuständigen Behörde des Zulassungslandes unter Berücksichtigung der jeweils anwendbaren geeigneten Kennzeichnungsvorschriften des Unterabschnitts 6.2.3.9 festgelegt werden. Die Kennzeichnung muss den mit Wasser ausgeliterten Fassungsraum und den Prüfdruck des Bergungsdruckgefäßes umfassen."

6.2.4.1 In der Tabelle unter "für die Auslegung und den Bau" folgende Änderungen vor-

nehmen:

[– An allen Stellen in Spalte (4) "vor dem 1. Juli 2003", "vor dem 1. Juli 2005" bzw. "vor dem 1. Juli 2007" ändern in:

"bis zum 30. Juni 2003" (einmal), "bis zum 30. Juni 2005" (einmal) bzw. "bis zum 30. Juni 2007" (fünfmal).]

– In der Eintragung für die Norm "EN 1964-1:1999" in der Spalte (4) "bis auf Weiteres" ändern in:

"bis zum 31. Dezember 2014".

– In der Eintragung für die Norm "EN 1975:1999 + A1:2003" in Spalte (4) "bis auf Weiteres" ändern in:

"[bis zum 31. Dezember 2014]".

– In der Eintragung für die Norm "EN 1964-2:2001" in der Spalte (4) "bis auf Weiteres" ändern in:

"bis zum 31. Dezember 2014".

– Nach der Eintragung für die Norm "EN 1964-2:2001" folgende Normen einfügen:

"

(1) (2) (3) (4) (5) EN ISO 9809- Gasflaschen – Wiederbefüllbare, nahtlose Gasfla- 6.2.3.1 bis auf

1: 2010 schen aus Stahl – Gestaltung, Konstruktion und und Weiteres

Prüfung – Teil 1: Flaschen aus vergütetem Stahl 6.2.3.4

mit einer Zugfestigkeit kleiner als 1100 MPa

[(ISO 9809-1:2010)]

EN ISO 9809- Gasflaschen – Wiederbefüllbare, nahtlose Gasfla- 6.2.3.1 bis auf

2:2010 schen aus Stahl – Gestaltung, Konstruktion und und Weiteres

Prüfung – Teil 2: Flaschen aus vergütetem Stahl 6.2.3.4

mit einer Zugfestigkeit größer oder gleich

1100 MPa [(ISO 9809-2:2010)]

ENTWURFEN ISO 9809- Gasflaschen – Wiederbefüllbare, nahtlose Gasfla- 6.2.3.1 bis auf

3:2010 schen aus Stahl – Gestaltung, Konstruktion und und Weiteres

Prüfung – Teil 3: Flaschen aus normalisiertem 6.2.3.4

Stahl [(ISO 9809-3:2010)]

"

– In der Zeile für die Norm "EN 12245:2002" in Spalte (4) "bis auf Weiteres" ändern in: