Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/72: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung) · 48 Seiten
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als bei Konkubinatspaaren ohne Kinder, da in der Regel einer der Partner vom Verheiratetentarif profitiert.
- Generell, d.h. unabhängig vom Nettoeinkommen des Haushalts, sind zu-
dem Einverdienerkonkubinatspaare mit oder ohne Kinder gegenüber
gleich situierten Einverdienerehepaaren schlechter gestellt: Bei Paaren mit Kindern ist dies namentlich auf die Nichtgewährung des Verheiratetenabzuges, bei Paaren ohne Kinder zusätzlich auch auf den schärferen Tarif zurückzuführen. Zudem kann der nichterwerbstätige Konkubinatspartner mangels eigenem Einkommen keine Abzüge geltend machen. Die Übertragung auf den erwerbstätigen Partner ist nach geltendem Recht ausgeschlossen.
1.2.5 Besteuerung von Personen mit Kindern bei der direkten Bundessteuer
Personen mit Kindern werden bei der direkten Bundessteuer folgende Erleichterungen gewährt (Stand 2012):
- jährlicher Kinderabzug von 6500 Franken pro Kind (Art. 213 Abs. 1 Bst. a DBG);
- jährlicher Abzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen von 700 Franken pro Kind (Art. 212 Abs. 1 DBG);
- jährlicher Abzug der nachgewiesenen Kosten für die Fremdbetreuung eines Kindes, welches das 14. Altersjahr noch nicht vollendet hat, höchstens aber 10'100 Franken pro Kind (Art. 212 Abs. 2bisDBG).
Zudem werden Steuerpflichtige mit Kindern zum Elterntarif besteuert. Er besteht aus dem Verheiratetentarif (Basis) und einem Abzug vom Steuerbetrag von 251 Franken pro Kind. Die Kombination von Grundtarif und Abzug vom Steuerbetrag ist nach geltendem Recht nicht möglich.
Die verschiedenen Familienkonstellationen werden heute somit wie folgt besteuert:
• Ehepaare mit Kindern werden gemeinsam veranlagt und zum Elterntarif besteuert.
• Bei alleinerziehenden Steuerpflichtigen kommt ebenfalls der Elterntarif zur Anwendung.
• Bei Konkubinatspaaren mit Kindern gilt – je nach Konstellation – für einen Partner der Grundtarif und für den anderen der Elterntarif oder für beide