Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/72: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung) · 48 Seiten
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der Ehe als wichtigster Einheit der Gesellschaft eine Sonderstellung eingeräumt wird11.
Nach Abwägung der Vor- und Nachteile der verschiedenen möglichen Besteuerungsmodelle beschloss der Bundesrat, am geltenden Gemeinschaftsbesteuerungssystem festzuhalten. Er beauftragte das EFD am 12. Oktober 2011, bis im August 2012 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.
Damit Ehepaare künftig nicht mehr stärker als Konkubinatspaare belastet werden, schlägt der Bundesrat die Einführung des Modells "Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung" vor. Er ist der Ansicht, dass dieser Lösungsvorschlag einen praktikablen und relativ rasch umzusetzenden Weg darstellt, die Probleme der geltenden Ehepaarbesteuerung zu eliminieren. Die Massnahme wirkt sich sehr gezielt auf die Beseitigung der steuerlichen Benachteiligung von Zweiverdiener- und Rentnerehepaaren aus und verursacht daher weniger Mindereinnahmen als andere Modelle mit diesbezüglich grösseren Streuverlusten.
Zusätzlich soll die Besteuerung von Alleinerziehenden und Konkubinatspaaren mit Kindern neu ausgestaltet werden, da die Besserstellung von Konkubinatspaaren mit Kindern gegenüber den Ehepaaren mit Kindern eine der Ursachen der heute bestehenden steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren darstellt. Alleinerziehende Personen und Konkubinatspaare mit Kindern sollen neu stets nach dem Grundtarif besteuert werden. Den tatsächlich Alleinerziehenden wird neu ein Abzug gewährt (vgl. dazu Ziff. 3.7.1.2). Dessen Höhe wurde so angesetzt, dass sich für Alleinerziehende mit tieferen und mittleren Einkommen keine Höherbelastung ergibt. Der in der letzten Reform eingeführte Abzug vom Steuerbetrag von 251 Franken pro Kind steht weiterhin allen Eltern offen, unabhängig von Zivilstand und Lebensform.
Bezogen auf die Belastungsdifferenz zwischen Einverdiener- und Zweiverdienerehepaaren führt das Modell dazu, dass sich die Differenz der Steuerbelastung von Einverdiener- und Zweiverdienerehepaaren im oberen Einkommensbereich, d.h. im Bereich, in welchem nach geltendem Recht nach wie vor eine Benachteiligung von Zweiverdienerehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren besteht, im Vergleich zum geltenden Recht noch vergrössert. Der Bundesrat beschloss daher, für Einverdienerehepaare zusätzlich einen Einverdienerabzug vorzusehen, um die Belastungsdifferenz zu verringern (vgl. dazu Ziff. 3.9).
Schliesslich sollen bei der Besteuerung von Personen mit Kindern Vereinfachungen bei den Voraussetzungen für die Gewährung der kinderrelevanten Abzüge und Tarife erzielt werden (vgl. dazu Ziff. 3.7.2).
11 Einzig unter dem Aspekt der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit betrachtet, müssten gleich situierte Ehepaare und Konkubinatspaare gleich hoch besteuert werden.