Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/72: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung) · 48 Seiten

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3.3.2.2.2 Handlungsbedarf

Auf Grund der erwähnten Urteile und der Anliegen der EU-Delegation des FZA besteht ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) und der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) Vorschläge geprüft und wird eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision des DBG und StHG im Bereich der Quellensteuer ausarbeiten.

3.3.2.3 Alternative Steuerberechnung für quellenbesteuerte Zweiverdienerehepaare

Bei quellenbesteuerten Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die ein jährliches Einkommen von mehr als 120'000 Franken erzielen, wird eine nachträgliche ordentliche Veranlagung durchgeführt. In diesem Verfahren wird dann die alternative Steuerberechnung, wie oben dargelegt (Ziff. 3.3.4), vorgenommen. Bei diesen Personen wird daher eine allfällige heute bestehende verfassungswidrige Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber den gleich situierten Konkubinatspaaren beseitigt.

In den übrigen Fällen, also bei in der Schweiz ansässigen quellenbesteuerte Personen, die unter 120'000 Franken Einkommen erzielen sowie bei nicht ansässigen Personen, ist die Anwendung der alternativen Steuerberechnung unter den heutigen Rahmenbedingungen nicht praktikabel. Grund hierfür ist, dass der Arbeitgeber, der die Steuerberechnung vornehmen muss, das Einkommen des anderen Ehegatten nicht kennt. Es fehlen daher die faktischen Grundlagen, um eine alternative Steuerberechnung vornehmen zu können. Vor diesem Hintergrund bestehen drei Optionen:

• Option 1: Erhebung des Erwerbseinkommens des anderen Ehegatten durch den Arbeitgeber

• Option 2: Annahme eines fiktiven Einkommens des anderen Ehegatten und Durchführung der alternativen Steuerberechnung auf dieser fiktiven Grundlage

• Option 3: Verzicht auf die Durchführung einer alternativen Steuerberechnung

Option 1 würde einen erheblichen administrativen Mehraufwand für die Arbeitgeber mit sich bringen. Option 2 würde systematisch zu materiell falschen Ergebnissen führen. Aus Sicht des Bundesrates stellt sich Option 3 aus nachstehenden Gründen als die beste Variante dar:

Die ESTV hat unter Berücksichtigung verschiedener Einkommensverhältnisse (Höhe und Einkommensverteilung) berechnet, wie viel Steuern ein Zweiverdienerehepaar zu bezahlen hat, wenn es an der Quelle besteuert wird. Das Resultat wurde mit dem Steuerbetrag verglichen, der sich bei einer ordentlichen Veranlagung beziehungsweise bei der alternativen Steuerberechnung ergibt.

Dieser Vergleich ergab folgendes: