Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/72: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung) · 48 Seiten

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grundsätzlich eine genau gleiche Steuerbelastung von Ein- und Zweiverdienerehepaaren ergeben würde. Die Streichung des Zweiverdienerabzugs wäre aber mit dem Nachteil verbunden, dass sie gegenüber dem geltenden Recht zu Mehrbelastungen bei gewissen Zweiverdienerehepaaren führen würde. Von einer Mehrbelastung betroffen wären namentlich – und zwar über alle Einkommenskategorien hinweg – Ehepaare mit einem eher geringen Zweitverdienst (je nach Gesamteinkommen unter 25‘000 bis 35‘000 Franken). Tendenziell stärker würde sich diese Mehrbelastung im unteren und mittleren Einkommensbereich bemerkbar machen.

Um solche Mehrbelastungen zu vermeiden, soll der heute geltende Zweiverdienerabzug auch beim Modell Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung in seinen Grundzügen beibehalten werden. Bei Einführung eines Einverdienerabzugs (vgl. Ziff. 3.9) muss indessen der Zweiverdienerabzug so umgestaltet werden, dass Zweiverdienerehepaare unabhängig von der Höhe des Zweitverdiensts immer mindestens auf einen Abzug in der Höhe des neuen Einverdienerabzugs Anspruch haben. Nur so kann gewährleistet werden, dass auch bei Zweiverdienerehepaaren mit einem geringen Zweitverdienst keine verfassungswidrige Mehrbelastung gegenüber einem Einverdienerehepaar mit gleichem Gesamteinkommen eintreten kann.

3.9 Einverdienerabzug

Die alternative Steuerberechnung wirkt sich aufgrund der unter Ziffer 3.2 dargelegten Zuteilungsregeln für die verschiedenen Einkünfte und Abzüge in der Regel nur bei Zweiverdiener- und Rentnerehepaaren ermässigend auf die steuerliche Belastung aus. Bei Einverdienerehepaaren, bei denen keine Benachteiligung gegenüber gleich situierten Konkubinatspaaren besteht, bewirkt die alternative Steuerberechnung hingegen fast24 ausnahmslos keine Entlastung. Dies führt im Vergleich zum geltenden Recht tendenziell zu grösseren Belastungsdifferenzen zwischen Einverdiener- und Zweiverdienerehepaaren. Eine gewisse Belastungsdifferenz zwischen Einverdiener- und Zweiverdienerehepaaren ist durchaus gerechtfertigt, da bei den Zweiverdienerehepaaren durch die beidseitige Erwerbstätigkeit zusätzliche Ausgaben anfallen können. Welche Belastungsdifferenz als ausgewogen gelten kann, hat das Bundesgericht offen gelassen.

Mit der Einführung eines Einverdienerabzugs werden Einverdienerehepaare zukünftig weniger Steuern bezahlen als nach geltendem Recht. Die Belastungsdifferenz gegenüber den Zweiverdienerehepaaren - welche auf Grund der alternativen Steuerberechnung im Vergleich zum geltenden Recht teilweise noch grösser wird - kann mit dem Einverdienerabzug wieder verringert werden. Die ESTV hat den Einverdienerabzug in unterschiedlicher Ausgestaltung geprüft. Dabei hatte sie dafür zu sorgen, dass durch den Einverdienerabzug Einverdienerehepaare nicht weniger Steuern bezahlen müssen als Zweiverdienerehepaare in den gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen, weil dies gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung gegen die Bundesverfassung verstossen würde.

24 Bei Vorliegen hoher Vermögenserträge kann die alternative Belastungsrechnung auch bei Einverdienerehepaaren vorteilhaft sein. Die hälftige Aufteilung dieser Erträge auf die beiden Ehepartner kann nämlich in Kombination mit dem anwendbaren Tarif dazu führen, dass die alternative Belastungsrechnung eine niedrigere Steuer ergibt als die ordentliche Veranlagung.