Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/72: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung) · 48 Seiten

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5 Finanzielle Auswirkungen

Der Vorschlag (neu alternative Steuerberechnung für Ehepaare, neuer Abzug von 8‘100 Franken für Einverdienerehepaare, neu Mindestabzug von 8‘100 Franken auch für Zweiverdienerehepaare mit sehr geringem Zweitverdienst, konstante Anwendung des Grundtarifs für nicht verheiratete Personen – auch solche mit Kindern

– , neuer Sozialabzug von 11‘000 Franken für tatsächlich Alleinerziehende) führt zu einem geschätzten jährlichen Minderertrag bei der direkten Bundessteuer von rund 1 Milliarde Franken (Stand: Steuerperiode 2012; vgl. dazu auch Ziff. 6.1).

6 Volkswirtschaftliche Auswirkungen

6.1 Verteilungswirkungen

Mit der Vorlage werden im Wesentlichen drei unterschiedliche Personengruppen mittels verschiedener Teilmassnahmen entlastet:

(1) Die Steuerrechnungen der Zweiverdienerehepaare, die bisher noch von der

steuerlichen Benachteiligung betroffen sind, verringern sich durch die Einführung der alternativen Steuerberechnung (Entlastungsvolumen 630 Millionen Franken).

(2) Die alternative Steuerberechnung reduziert ausserdem die Steuerbelastung der

meisten Rentnerehepaare, da die alternative Steuerberechnung bereits bei einem Zweiteinkommen, das leicht über der AHV-Minimalrente liegt, vorteilhaft ist (Entlastungsvolumen 230 Millionen Franken).

(3) Die Einführung des Einverdienerabzugs von höchstens 8'100 Franken in Ver-

bindung mit der Anhebung der Untergrenze des bestehenden Zweiverdienerabzugs auf die Höhe des maximalen Einverdienerabzugs von 8‘100 Franken entlastet alle Einverdienerehepaare und die Zweiverdienerehepaare mit geringfügigem Zweitverdienst (Entlastungsvolumen 140 Millionen Franken).

Aufgrund dieses Massnahmenbündels und der aufkommensneutralen Neuregelung bei den alleinerziehenden Personen ergeben sich die folgenden Verteilungswirkungen:

• Insgesamt wird die Gruppe der Verheirateten um 770 Millionen Franken entlas-

tet und dadurch absolut28 und relativ29 zur Gruppe der anderen steuerpflichtigen Personen besser gestellt. Keine Entlastung in der Gruppe der Verheirateten erfahren jedoch jene Zweiverdienerehepaare, die heute den ungekürzten Zweiverdienerabzug von zwischen 8‘100 und 13‘400 Franken beanspruchen können, sofern sich die alternative Steuerberechnung für sie nicht als vorteilhaft erweist.

• Die ältere Generation wird als Gruppe insgesamt um 140 Millionen Franken

entlastet und dadurch absolut und relativ zur Gruppe der jüngeren Generation besser gestellt. Das Entlastungsvolumen entfällt dabei auf die Mehrzahl der Rentnerehepaare. Nicht entlastet werden Rentnerehepaare mit einer ausgesprochen ungleichen Verteilung der Pensionen und unverheiratete Rentner.

• Alleinerziehende Personen mit tiefen und mittleren Einkommen profitieren

beim Wechsel zum Grundtarif vom neuen Sozialabzug, während alleinerzie-

28 Ihre Steuerbelastung sinkt in Franken.

29 Ihr Anteil an der Finanzierungslast des Gemeinwesens nimmt ab.