Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/72: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung) · 48 Seiten

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sumgüter nachfragen können, so dass der Preis des erwerbseinkommensfinanzierten Konsums relativ zur Freizeit und zur Haushaltsproduktion sinkt. Dadurch nimmt das Arbeitsangebot zu. Während sich bei den Erstverdienern Einkommens- und Substitutionseffekt in der Tendenz mehr oder weniger neutralisieren, dominiert bei den zumeist weiblichen Zweitverdienern der Substitutionseffekt.

Die derzeit noch bestehende steuerliche Benachteiligung trifft namentlich Ehepaare mit mittleren und höheren Einkommen, bei denen beide Partner erwerbstätig sind. Dieser Umstand kann Ehepartner von Vollzeit erwerbstätigen steuerpflichtigen Personen davon abhalten, erwerbstätig zu werden oder ihr oftmals nur geringes Teilzeiterwerbspensum aufzustocken. Die Abschaffung der steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren baut daher für viele der betroffenen – oft gut ausgebildeten – Personen den mit der Besteuerung des Erwerbseinkommens verbundenen Abhalteeffekt ab und erhöht die Wahrscheinlichkeit, berufstätig zu werden oder einen bestehenden Erwerbsumfang auszudehnen.

Soweit erwerbstätige Personen von der alternativen Steuerberechnung profitieren, geht von ihr pro aufgegebenen Steuerfranken daher ein positiver und vergleichsweise zielgerichteter Impuls auf das Wachstum aus. Die alternative Steuerberechnung erreicht mit den Zweiverdienern jene Personen, die tendenziell eine hohe Arbeitsangebotselastizität haben, nämlich bisherige Zweiverdienerehepaare mit geringem Erwerbsumfang des Zweitverdieners und bisherige Einverdienerehepaare, bei denen der bisher Nicht-Erwerbstätige mit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit liebäugelt, aber aus steuerlichen Gründen davon abgesehen hat. Die Entlastung dürfte daher tendenziell zu einer Ausweitung des Arbeitsangebots führen.

Demgegenüber liegt es in der Natur der Sache, dass sich die alternative Steuerberechnung bei den Rentnerehepaaren kaum mehr auf die Erwerbstätigkeit auswirkt.

Die Einführung des Einverdienerabzugs entlastet die Einverdienerehepaare. Die Steuerentlastung erzeugt bei dieser Gruppe lediglich einen Einkommenseffekt (reiner Mitnahmeeffekt) und keinen wachstumsfördernden Substitutionseffekt. Der Einkommenseffekt, der vom Einverdienerabzug ausgeht, kann sogar dazu führen, dass das Erwerbsvolumen abnimmt, weil Einverdiener- oder Zweiverdienerehepaare mit geringem Zweitverdienst ihren Erwerbsumfang reduzieren oder vorzeitig in den Ruhestand treten, zumal die alternative Steuerberechnung ihr künftiges Einkommen aus Altersvorsorge milder besteuert.

Wachstumsimpulse können zumindest kurzfristig auch nachfrageseitig wirksam werden. Die Steuerentlastung schafft hier an sich Raum für eine Zunahme des privaten Konsums. Allerdings schränkt die aufgrund der Schuldenbremse erforderliche Gegenfinanzierung diesen Impuls stark ein, da bei einer Gegenfinanzierung die gesamtwirtschaftliche Nachfrage weitgehend konstant bleibt. Erfolgt die Gegenfinanzierung auf der Einnahmeseite, reduziert sie den reformbedingten Impuls auf den privaten Konsum wieder; vollzieht sich die Gegenfinanzierung auf der Ausgabenseite, steht der Zunahme des privaten Konsums ein Rückgang der öffentlichen Konsumausgaben oder der öffentlichen Investitionen gegenüber.

Per Saldo ist davon auszugehen, dass der positive Impuls der alternativen Steuerberechnung überwiegt, so dass angebotsseitig über die Ausweitung der Erwerbstätigkeit leichte Wachstumsimpulse zu erwarten sind.