Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 128 Seiten

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4 Auswirkungen

Nachfolgend werden in der Regel einzig die Auswirkungen der Hauptvariante quantitativ dargestellt. Bezüglich der Nebenvariante erfolgt ein qualitativer Bezug.

4.1 Auswirkungen auf den Bund

4.1.1 Finanzielle Auswirkungen

Mit den geplanten Massnahmen werden neben Effizienzsteigerungen, Einsparungen, zeitlichen Verschiebungen und Erstreckungen auch Mehreinnahmen generiert. Insgesamt kann die sich abzeichnende Finanzierungslücke in der SFSV bzw. in der SFSVNEU und im NAF bis zirka 2030 geschlossen werden.

Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags

Die Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags führt einerseits zu den notwendigen Mehreinnahmen, hat aber andererseits auch zur Folge, dass die Einnahmen aus der Mineralölsteuer (Grundsteuer) sinken. Zurückzuführen ist dieser – aus finanzieller Sicht – negative Nebeneffekt auf verschiedene Ursachen (siehe Ziffer 2.3.5.1):

Bei einer Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um 15 Rappen pro Liter sinken – gemäss Modellrechnungen für das Szenario «WWB Sens.» – die Einnahmen aus der Mineralölsteuer um zirka 120 Millionen Franken pro Jahr (Mittelwert 2017–2030). Davon entfallen 60 Millionen Franken auf den allgemeinen Bundeshaushalt und 60 Millionen Franken auf die SFSV.

Bei einer Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um 15 Rappen steigen gleichzeitig die Mehrwertsteuereinnahmen des Bundes um zirka 30 Millionen Franken pro Jahr. Per Saldo ist davon auszugehen, dass dem allgemeinen Bundeshaushalt somit rund 30 Millionen Franken im Jahr weniger zufliessen.

Im Vergleich zur Hauptvariante fallen bei der Nebenvariante die Mehreinnahmen beim Mineralölsteuerzuschlag sowie voraussichtlich auch die Mehreinnahmen bei der Mehrwertsteuer etwas geringer aus. Ebenfalls geringer sind die negativen Nebeneffekte auf die Mineralölsteuer. Die Ausfälle bei der Mineralölsteuer fallen weniger hoch aus.

Zweckbindung der Automobilsteuer

Die vorgesehene Zweckbindung der Automobilsteuer entzieht dem allgemeinen Bundeshaushalt finanzielle Mittel. Rückblickend auf die letzten fünf Jahre wären dies bei einem Anteil von höchstens zwei Dritteln im Durchschnitt jährlich höchstens 249 Millionen Franken gewesen.

Im Vergleich zur Hauptvariante könnten dem allgemeinen Bundeshaushalt bei der Nebenvariante mehr finanzielle Mittel entzogen werden. Rückblickend auf die letzten fünf Jahre wären es bei einer vollständigen Verwendung der Automobilsteuer für den NAF im Durchschnitt jährlich höchstens 374 Millionen Franken gewesen.