Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 128 Seiten
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4.1.2 Personelle Auswirkungen
Die Vorlage hat keine personellen Auswirkungen.
Die Einführung einer Abgabe auf Elektro-Automobile kann erst mit dem entsprechenden Ausführungsgesetz erfolgen. Der Bundesrat wird mit der Unterbreitung des Gesetzes auch die notwendigen organisatorischen Massnahmen zur Erhebung der Abgabe und deren personellen Auswirkungen aufzeigen.
4.1.3 Andere Auswirkungen
Durch die Schaffung des NAF wird die langfristige Planungs- und Realisierungssicherheit erhöht sowie die Transparenz verbessert. Die Finanzierung von Strasse und Schiene wird dadurch kohärenter. Mit STEP Nationalstrasse wird künftig auch das Parlament in den Entscheidungsprozess über Erweiterungen und Kapazitätsausbauten einbezogen. Nicht nur die Finanzierung, sondern auch die Planung von Erweiterungen und Kapazitätsausbauten von Strasse und Schiene werden kohärenter.
4.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf Städte, Agglomerationen und Berggebiete
Kantone, Gemeinden, Städte, Agglomerationen und Berggebiete profitieren von sicheren, verfügbaren, verträglichen und funktionsfähigen Verkehrsinfrastrukturen. Leistungsfähige Verkehrsinfrastrukturen erbringen im globalen Wettbewerb einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung der Standortattraktivität der Schweiz und ihrer einzelnen Regionen.
Weiter erhalten Kantone, Gemeinden, Städte, Agglomerationen und Berggebiete direkt oder indirekt diverse Beiträge aus zweckgebundenen Einnahmen der SFSV bzw. dem NAF und der SFSVNEU. Durch die Sicherstellung der Finanzierung aller Aufgaben und Aufwendungen der SFSV bzw. dem NAF und der SFSVNEU können auch diese Beiträge grundsätzlich gesichert werden, wobei hier vor allem die Beiträge an die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen hervorzuheben sind.
Die Kantone erhalten heute zehn Prozent der zweckgebundenen Einnahmen der SFSV als nicht werkgebundene Beiträge. Mit der neuen Lösung sind alleine die zweckgebundenen Mineralölsteuereinnahmen (Grundsteuer) massgebend für die Bestimmung der nicht werkgebundenen Beiträge, wobei der neue Beitragssatz so festgelegt wurde, dass eine Weiterführung des zu erwartenden Beitragsniveaus gemäss geltendem Recht erreicht werden kann. Mit dieser Regelung werden die Kantone gegenüber der heutigen Regelung finanziell also nicht schlechter gestellt. Angesichts der Bedeutung der Nationalstrassen, gerade auch für die kantonalen (Strassen–)Verkehrssysteme, profitieren die Kantone unmittelbar von den in Betrieb, Unterhalt, Anpassung sowie Erweiterung und Kapazitätsausbau der Nationalstrassen investierten finanziellen Mittel. Es ist also zu berücksichtigen, dass die vorgesehenen Massnahmen zur Schliessung der Finanzierungslücke Investitionen in die Nationalstrasseninfrastruktur und zusätzliche Beiträge für die Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen ermöglichen, wovon letztlich wiederum die Kantone