Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 128 Seiten

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Im Hinblick auf die sich abzeichnende Finanzierungslücke sowie die üblicherweise zu erwartenden Verzögerungen aufgrund von Einsprachen bzw. Beschwerden wurde dieser Finanzbedarf in einem zweiten Schritt über den ganzen Zeitraum 2017–2040 reduziert.

Im hier dargestellten Finanzbedarf sind demnach die nachfolgend vorgeschlagenen ausgabenseitigen Massnahmen zur Sicherung der künftigen Finanzierung (siehe Ziffer 2.3.4.1) bereits berücksichtigt.

Aufgrund der heutigen Kenntnisse und des heutigen Planungsstandes beträgt der durchschnittliche Finanzbedarf im Zeitraum 2012–2030 rund 2,6 Milliarden Franken pro Jahr (real, Preisstand 2012, inkl. Mehrwertsteuer). Die nachfolgenden zwei Abbildungen zeigen im Detail die Aufteilung und die zeitliche Verteilung.

Abbildung 16

Finanzbedarf Nationalstrassen (real)

(Mio. Fr. / Preisstand 2012)* Mittelwert in % Mittelwert in %

pro Jahr pro Jahr

(2012–2030) (2031–2040)

Betrieb/Unterhalt/Anpassungen** 1726 67,2% 1813 76,2%

– Betrieb 382 14,9% 441 18,5%

davon Folgekosten 29

– Unterhalt 874 34,0% 1177 49,5% davon Folgekosten 20121

– Anpassungen 470 18,3% 196 8,2%

Netzfertigstellung 411 16,0% 2 0,1%

Erweiterungen/Kapazitätsausbauten*** 433 16,8% 563 23,7%

– PEB-M1+2 (Engpassbeseitigung Modul 1+2) 330 12,8% 35 1,5%

– PEB-M3 (Engpassbeseitigung Modul 3) 103 4,0% 528 22,2%

Total 2570 100% 2378 100%

*Wegen Rundungsdifferenzen können aufaddierte Werte leicht vom (Zwischen-)Total abweichen.

**inkl. Folgekosten aus Erweiterungen und Kapazitätsausbau.

*** Netzergänzungen, die zur Beseitigung von Engpässen oder zur Erschliessung neuer Siedlungsschwerpunkte erforderlich sind sowie Ortsumfahrungen. Projekte und Investitionsvolumen sind noch nicht bestimmt.

Bei den hier dargestellten Werten handelt es sich um reale Werte, welche noch keine Teuerungsentwicklung berücksichtigen. Wird eine jährliche Teuerung von 1 Prozent unterstellt, so erhöht sich der durchschnittliche jährliche Bedarf um rund 230 Millionen Franken von 2,57 auf knapp 2,80 Milliarden Franken (2012–2030).