Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 128 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 49Fedlex · Erläuternder Bericht

Erweiterungen und Kapazitätsausbauten: Für die Engpassbeseitigung besteht aktuell ein Verpflichtungskredit in Höhe von 5,5 Milliarden Franken (Preisstand 2005, exkl. Mehrwertsteuer). Dieser Verpflichtungskredit deckt die Module 1 und 2 des Engpassbeseitigungsprogramms ab. Davon wurden bis 2012 rund 119 Millionen Franken verwendet (Preisstand 2005, exkl. Mehrwertsteuer). Umgerechnet auf den Preisstand 2012 und inklusive Mehrwertsteuer besteht für den Zeitraum 2012–2030 ein Finanzbedarf von rund 6,3 Milliarden Franken. Der Hauptteil der Ausgaben wird zwischen 2019–2030 anfallen.

Daneben besteht ein weiterer Finanzbedarf für Engpassbeseitigungen des Moduls 3 im Umfang von rund 7,2 Milliarden Franken (Preisstand 2012, inkl. Mehrwertsteuer), wobei auf den Zeitraum 2012–2030 insgesamt rund 2 Milliarden Franken oder jährlich rund 100 Millionen Franken entfallen. Die Projekte im Modul 4 werden nicht mehr weiterverfolgt und sind somit in der Finanzbedarfsermittlung nicht berücksichtigt.

Im Bericht vom 10. April 2013 zur Vernehmlassung hat der Bundesrat zum geplanten Bundesbeschluss über das zweite Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz umfangreich über das Engpassbeseitigungsprogramm orientiert. Es wird deshalb hier nur mehr auf den erwähnten Bericht bzw. die entsprechende Botschaft sowie auf Ziffer 2.4.4 verwiesen.

Ebenfalls als Erweiterungen und Kapazitätsausbauten gelten Umfahrungen und Netzergänzungen. Nachdem am 24. November 2013 die Preiserhöhung der Autobahnvignette von 40 auf 100 Franken (Jahresvignette) und der Einführung der Zweimonatsvignette zum Preis von 40 Franken und die damit verbundene Erweiterung des Nationalstrassennetzes um rund 400 Kilometer sowie die Aufnahme von zwei neuen Netzelementen abgelehnt wurde, werden vorliegend keine entsprechenden Ausgaben berücksichtigt. Derzeit sind noch keine anderen Netzergänzungen, die zur Beseitigung von Engpässen oder zur Erschliessung neuer Siedlungsschwerpunkte erforderlich sind und auch keine anderen Ortsumfahrungen bekannt bzw. beschlossen. Dies führt dazu, dass der Finanzbedarf für Erweiterungen und Kapazitätsausbauten Ende der 2030er Jahre vermeintlich sinkt bzw. ausläuft. Dies wird sich in der Realität erfahrungsgemäss kaum so einstellen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist davon auszugehen, dass für Erweiterungen und Kapazitätsausbauten weiterhin ein massgeblicher Finanzbedarf besteht.