Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 128 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 48Fedlex · Erläuternder Bericht

gen in der Regel alle 15–20 Jahre. Der geplante jährliche Finanzbedarf entspricht im Schnitt 1,2 Prozent des Wiederbeschaffungswertes der Nationalstrassenanlagen.

Anpassungen: Die Kosten für die Anpassungen steigen bis zirka 2019 an und sinken dann kontinuierlich bis 2033, trotz des eingeplanten Finanzbedarfs für den Bau einer zweiten Röhre am Gotthard–Strassentunnel. Der Anstieg ist nicht zuletzt auf die steigenden Anforderungen, welche von Politik, Wissenschaft und Gesellschaft an die Nationalstrassen und allgemein an die Strasseninfrastruktur gestellt werden, zurückzuführen. In der Zehn-Jahres-Sicht (2012–2021) fallen insbesondere Ausgaben in folgenden Bereichen an:

– Die Vorkehrungen für die Verbesserung der Tunnelsicherheit kosten knapp

eine Milliarde Franken (entspricht rund 18% des Finanzbedarfs bei den Anpassungen).

– Für Lärmschutzprojekte sind ebenfalls knapp eine Milliarde Franken vorgese-

hen (entspricht ebenfalls rund 18% des Finanzbedarfs bei den Anpassungen).

– Der vom Bundesrat vorgeschlagene Bau einer zweiten Tunnelröhre am Gott-

hard wird nach heutigen Schätzungen zirka zwei Milliarden Franken kosten.

– Das Programm zur Umnutzung von Pannenstreifen mit einem Gesamtbedarf

von rund 1,1 Milliarden wird die nächsten zehn Jahre rund 700 Millionen Franken erfordern (entspricht rund 12% des Finanzbedarfs bei den Anpassungen).

– Die Errichtung von Kontrollzentren sowie Abstellplätzen für den Schwerver-

kehr und Einrichtungen für das Verkehrsmanagement benötigen zusammen bis 2021 gut eine halbe Milliarde Franken (entspricht rund 10 % des Finanzbedarfs bei den Anpassungen).

Die geschilderten fünf Bereiche sind für rund 70 Prozent des Finanzbedarfs bei den Anpassungen verantwortlich. Die restlichen 30 Prozent entfallen insbesondere auf Massnahmen bei Trassee, Tunnel, Kunstbauten, Wildquerungen, Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen, Bauten zum Schutz vor Naturgefahren, Vorsorgeeinrichtungen bei Störfällen, Enforcement und die Sanierung der bestehenden Tunnelröhre am Gotthard.

Gemäss aktueller Planung sinkt der Finanzbedarf für die Anpassungen nach 2019 wieder. Der Rückgang ist damit zu begründen, dass die konkrete Projektplanung in der Regel auf einen Zeithorizont von zirka zehn Jahren ausgerichtet ist und dass einzelne Programme kurz vor oder nach 2021 auslaufen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist jedoch damit zu rechnen, dass mit fortschreitender Planung der Finanzbedarf auch nach 2021 auf einem ähnlichen Niveau zu liegen kommt wie dies aktuell bzw. in den kommenden Jahren der Fall ist.

Fertigstellung: Sukzessive werden die letzten Lücken im Nationalstrassennetz geschlossen, so dass hier ein Finanzbedarf bis voraussichtlich 2032 anfällt und tendenziell über die Jahre allmählich abnimmt.