Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 128 Seiten
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2.3.2.3 Finanzbedarf «übrige Aufgaben»
Beiträge an Kantone für Hauptstrassen: Die Beiträge werden weitergeführt, wobei eine jährliche Teuerung von 1 Prozent berücksichtigt wird. Massgebend für die Berechnung sind die Werte des letzten Finanzplanjahres.
Beiträge zur Substanzerhaltung von Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen: Die ursprünglich vorgesehenen 800 Millionen Franken (Preisstand 2005, exkl. Mehrwertsteuer) werden bis zum Abbau des Verpflichtungskredites jährlich ausbezahlt.
Nicht werkgebundene Strassenbeiträge an Kantone: 10 Prozent der zweckgebundenen Einnahmen der SFSV fliessen heute als nicht werkgebundene Beiträge an die Kantone. Aufgrund der geschätzten rückgängigen Mineralölsteuereinnahmen bei gleichbleibenden Steuertarifen werden für 2017–2030 im Durchschnitt rund 340 Millionen Franken pro Jahr als nicht werkgebundene Beiträge erwartet.
Übrige werkgebundene Beiträge (an die Bahn): 9 Prozent der zweckgebundenen Einnahmen aus der Mineralölsteuer und dem Mineralölsteuerzuschlag können befristet bis zum Ende der Rückzahlung der Bevorschussung des heutigen FinöV-Fonds (ca. 2030) an den BIF fliessen. Aufgrund der aktuellen Modellrechnung und unter Berücksichtigung der geltenden Mineralölsteuertarife (inkl. Zuschlag) belaufen sich die Beträge an den BIF im Durchschnitt für die Jahre 2017–2030 auf rund 280 Millionen Franken pro Jahr.
Die weiteren Beiträge, welche unter dem Titel «übrige werkgebundene Beiträge» geleistet werden, werden bis 2030 sukzessive bis auf zirka 50 Millionen Franken reduziert. Bereits in den Berechnungen berücksichtigt ist dabei die Verlängerung (bis 2023) und Erweiterung des Zahlungsrahmens für die Förderung des alpenquerenden Güterverkehrs im Umfang von 180 Millionen Franken. Insgesamt fliessen zusätzlich zu den Einlagen in den BIF zwischen 2017–2030 durchschnittlich rund 100 Millionen Franken pro Jahr als werkgebundene Beiträge an den Schienenverkehr.
Forschung und Verwaltung: Diese Beiträge werden im bisherigen Umfang weitergeführt, wobei eine jährliche Teuerung von 1 Prozent berücksichtigt wird. Massgebend für die Berechnung sind die Werte des letzten Finanzplanjahres.
Beiträge für Umwelt-, Heimat-, Landschaftsschutz, Schutz vor Naturgewalten: Diese Beiträge werden im bisherigen Umfang weitergeführt, wobei eine jährliche Teuerung von 1 Prozent berücksichtigt wird. Massgebend für die Berechnung sind die Werte des letzten Finanzplanjahres.
2.3.3 Abschätzung Entwicklung Spezialfinanzierung Strassenverkehr 2012–2030 und 2031–2040
Die heute noch vorhandenen Rückstellungen in der SFSV reduzieren sich bis 2017 aufgrund der in den nächsten Jahren einkalkulierten Ausgabenüberschüsse auf zirka 140 Millionen Franken. Ab Ende 2017 / Anfang 2018 entsteht eine jährliche Finanzierungslücke (Saldo von Einnahmen und Ausgaben) von durchschnittlich zirka 1,2 Milliarden Franken pro Jahr, die nicht mehr durch vorhandene Rückstellungen in der SFSV gedeckt werden kann.