Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 128 Seiten

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2.3.2.2 Finanzbedarf zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen

Für Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen besteht aktuell ein Verpflichtungskredit in Höhe von 6 Milliarden Franken (Preisstand 2005, exkl. Mehrwertsteuer). Bis 2010 wurden davon insgesamt 4,070 Milliarden Franken (Preisstand 2005, exkl. Mehrwertsteuer) freigegeben (dringliche Projekte des Agglomerationsverkehrs und Agglomerationsprogramme der ersten Generation). Der Bundesrat beabsichtigt, dem Parlament die Freigabe von weiteren Mitteln für die zweite Generation im Umfang von rund 1,6 Milliarden Franken (Preisstand 2005, exkl. Mehrwertsteuer) zu beantragen. Damit verbleiben noch insgesamt 330 Millionen Franken freie Mittel für weitere Generationen innerhalb des bestehenden Verpflichtungskredits.

Für die zweite und dritte Generation besteht – gemäss Eingaben der Kantone – ein Investitionsvolumen von rund 20 Milliarden Franken. Die durchgeführte Überprüfung und Priorisierung des Bundes hat zu einer Reduktion und Erstreckung des Investitionsvolumens geführt: Es beläuft sich für die Agglomerationsprogramme der zweiten Generation auf rund 4,2 Milliarden, für die dritte Generation auf rund 3,9 Milliarden und für die vierte Generation auf rund 2,5 Milliarden Franken (jeweils Preisstand 2005, exkl. Teuerung und Mehrwertsteuer). Daraus ergibt sich durchschnittlich für die nächsten zwölf Jahre – sofern alle diese Projekte innerhalb dieser Zeit realisiert werden können – ein Investitionsvolumen von 883 Millionen Franken pro Jahr. Bei einer Bundesbeteiligung zwischen 30 und 50 Prozent würde dies einen jährlichen Bundesbeitrag von 265–442 Millionen Franken erfordern. Die Eingaben der Kantone zeigen demnach, dass weiterhin ein massgeblicher Finanzbedarf besteht.

Der Bundesrat trägt diesem Umstand Rechnung, indem er prüft, dem Parlament über den beschlossenen Verpflichtungskredit im Umfang von 6 Milliarden Franken hinaus weitere finanzielle Mittel zu beantragen. Die Mitfinanzierung durch den Bund könnte unter diesen Umständen langfristig und unbefristet auf einem hohen Niveau erfolgen. Die aktuellen Berechnungen berücksichtigen sowohl die Finanzierung des aktuell laufenden Verpflichtungskredits im Umfang von 6 Milliarden Franken als auch zusätzliche Mittel. Noch während der aktuellen Laufzeit des IF (bis 2027) sind zwischen 2021 und 2027 zusätzlich 900 Millionen Franken, also im Schnitt rund 130 Millionen Franken pro Jahr veranschlagt. Anschliessend sind ab 2028 jährlich rund 200 Millionen Franken einberechnet. Die genannten Zahlen sind analog dem Gesamtkredit IF zum Preisstand 2005 exklusive Teuerung und Mehrwertsteuer. Da sowohl die anfallende Mehrwertsteuer als auch die Teuerung ebenfalls zu finanzieren sind, wurden die Werte für die nachfolgenden Berechnungen mit der Mehrwerteuer und einer Teuerung kalkuliert, um ein vollständiges und aktuelles Bild zu erhalten (siehe Ziffer 2.3.3 und ff.).

Im hier dargestellten Finanzbedarf sind demnach die nachfolgend vorgeschlagenen ausgabenseitigen Massnahmen zur Sicherung der künftigen Finanzierung (siehe Ziffer 2.3.4.1) bereits berücksichtigt.