Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 128 Seiten
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– Die Realisierung der Engpassbeseitigungsprojekte der Module 1 und 2 soll
neu erst per 2033 abgeschlossen werden. Gemäss ursprünglicher Planung hätte dies bereits 2030 der Fall sein sollen.
– Die Realsierung der Engpassbeseitigungsprojekte des Moduls 3 soll neu erst
2040 abgeschlossen werden. Gemäss ursprünglicher Planung hätte die Realisierung bis 2034 erfolgen sollen.
Angesichts der üblicherweise zu erwartenden Einsprachen gegen die konkreten Bauprojekte und der damit verbundenen Planungsunsicherheiten sind diese zeitlichen Verschiebungen und Erstreckungen vertretbar.
2.3.4.2 Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen
Auch der sich aufgrund der Eingaben aus den Kantonen abzeichnende Finanzbedarf für die Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen wird zeitlich verschoben und erstreckt.
Zur Schliessung der Finanzierungslücke sind eine zeitliche Erstreckung der Beiträge für die 2. Generation bis 2027, wie ursprünglich bei der Einführung des IF geplant, sowie eine zeitliche Verschiebung der 3. Generation vorgesehen. Damit können zur Mitfinanzierung ab der 3. Generation finanzielle Mittel erst ab 2021 zur Verfügung gestellt werden (siehe Ziffer 2.3.2.2). Zur Erinnerung: Der einkalkulierte Finanzbedarf ab der 3. Generation geht über den aktuell bewilligten Verpflichtungskredit im Umfang von 6 Milliarden Franken hinaus.
2.3.4.3 Nicht werkgebundene Beiträge
Der Anteil der Kantone an den zweckgebundenen Einnahmen der Mineralölsteuer, dem Mineralölsteuerzuschlag sowie der Nationalstrassenabgabe in Form von nicht werkgebundenen Beiträgen beträgt heute mindestens 10 Prozent der Reinerträge. In den letzten fünf Jahren betrug der Anteil im Durchschnitt rund 380 Millionen Franken pro Jahr. Aufgrund der geschätzten rückgängigen Mineralölsteuereinnahmen bei gleichbleibenden Steuertarifen werden für 2017–2030 im Durchschnitt rund 340 Millionen Franken als nicht werkgebundene Beiträge erwartet.
Die nicht werkgebundenen Beiträge sollen nach wie vor über die Bundesrechnung ausgerichtet und der SFSVNEU belastet werden. Diese wird allerdings künftig einzig aus den zweckgebundenen Mineralölsteuern (Grundsteuer) gespiesen. Vor diesem Hintergrund ist es nötig, für die Berechnung der nicht werkgebundenen Beiträge künftig ebenfalls ausschliesslich auf die Mineralölsteuererträge abzustützen. Angesichts der für die Periode 2017–2030 zu erwartenden zweckgebundenen Mineralölsteuererträge von durchschnittlich rund 1,32 Milliarden Franken60 (inkl. der geplanten Teuerungsanpassungen) könnte mit einem Anteil von 26 Prozent an den zweckgebundenen Mineralölsteuereinnahmen eine Weiterführung des zu erwarten-
60 Gemäss Hauptvariante mit einem Mineralölsteuerzuschlag von 45 Rappen pro Liter. Die Höhe des Mineralölsteuerzuschlags hat eine Wirkung auf die Absatzentwicklung beim Treibstoff und damit auch auf die Mineralölsteuereinnahmen bei der Grundsteuer.