Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 128 Seiten
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Abbildung 30
(Mittelwert) (Mittelwert)
Durchschnittliche Einnahmen und Ausgaben NAF (nominal, in Mio. Fr. ) * 2017–2030 2031–2040 Einnahmen 32753468
Mineralölsteuerzuschlag 23622073
Teuerungsausgleich auf Einnahmen Mineralölsteuerzuschlag 111369
Reinertrag Nationalstrassenabgabe 346358
Automobilsteuer (100%) 399450
Pauschalbesteuerung Elektro-Automobile ab 2020 43204
Übrige Einnahmen 1515
Ausgaben 33763311
Nationalstrassen 29592995
Beiträge für Infrastrukturen in Städten und Agglomerationen 382316
Ausgleichsmechanismus: Einlage in die SFSVNEU im Jahr 2018** 36 – Saldo –101157
Reserven NAF 499 –456
* Wegen Rundungsdifferenzen können aufaddierte Werte leicht vom Total abweichen.
** Einlage im Jahr 2018 im Umfang von 500 Millionen Franken.
Mit der Nebenvariante werden im Vergleich zur Hauptvariante für den NAF rund 20 Millionen Franken im Jahr (2017–2030) weniger an Einnahmen generiert, was 0,6 Prozent der Einnahmen der Hauptvariante entspricht. Damit unterscheiden sich die Haupt- und Nebenvariante für den NAF hinsichtlich der erzielten Einnahmen nur geringfügig.
Spezialfinanzierung StrassenverkehrNEU
Die Ausführungen in der Hauptvariante zur Überführung bzw. Zuteilung der vorhandenen Reserven des IF und der SFSV in den NAF bzw. die SFSVNEU gelten auch für die hier vorliegende Nebenvariante und werden deshalb nicht wiederholt.
In der SFSVNEU ist 2017–2030 mit jährlichen Einnahmen von knapp 1,4 Milliarden Franken und Ausgaben von knapp 1,4 Milliarden Franken zu rechnen, wobei bei den Einnahmen die Einlage aus dem NAF (Ausgleichsmechanismus) berücksichtigt ist. Einnahmen und Ausgaben sind damit im Gleichgewicht.
Im Vergleich zum Status quo (d.h. mit den heute geltenden Mineralölsteuertarifen) bzw. zu den Ausführungen zum Finanzbedarf der übrigen Aufgaben der SFSV (siehe Ziffer 2.3.2.3) und den Darstellungen zur SFSV unter Ziffer 2.3.3 erhöhen sich die Ausgaben für die übrigen werkgebundenen Beiträge, weil sich mit der Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags (inkl. Teuerungsausgleich) auch die Einlagen in den BIF erhöhen (im Durchschnitt um rund 60 Millionen im Jahr für den Zeitraum 2017–2030).