Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/95: Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (SRVG) · 66 Seiten

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Herkunftsstaat gescheitert ist. Das RuVG befasst sich also ebenfalls mit der Rückerstattung gestohlener Vermögenswerte, allerdings mit einem sehr spezifischen Teilaspekt. Das Gleiche gilt für die neu zu erschaffenden formell-gesetzliche Bestimmungen zu vorsorglichen Vermögenssperrungen. Die Verbindung der beiden The-Themenbereiche im RuVG wurde im Rahmen der gesetzgeberischen Arbeiten geprüft, schliesslich aber aus Gründen der Gesetzessystematik verworfen.

Alternativ ist denkbar, einen eigenständigen neuen Erlass zu schaffen. Ein Bundesgesetz, das einzig die Sperrung von Vermögenswerten politisch exponierter Personen zu Sicherungszwecken zum Gegenstand hat, weist allerdings einen sehr engen Geltungsbereich auf. Nach dem RuVG würde es sich bei einem derartigen Erlass bereits um die zweite thematisch beschränkte gesetzliche Regelung der Asset Recovery in der Schweiz handeln. Ein derartiger sektorieller Ansatz stellt unter rechtspolitischen Gesichtspunkten eine unbefriedigende Lösung dar.

Geprüft wurde deshalb auch die Möglichkeit, ein umfassendes neues Gesetz zu schaffen, welches das Schweizer Dispositiv zur Rückerstattung von unrechtmässigen Vermögenswerten in seiner Gesamtheit umfasst. Ein derartiger Gesamterlass würde im Wesentlichen eine Kodifikation einer fest etablierten Praxis darstellen. Vorsorgliche Vermögenssperrungen zu Sicherungszwecken erfolgen gemäss bisheriger Praxis in der Regel direkt gestützt auf die in Artikel 184 BV verankerte Zuständigkeit des Bundesrats auf dem Gebiet der Aussenpolitik, ohne Bestehen einer formellgesetzlichen Grundlage. Dem Geltungsbereich des neu zu schaffenden Erlasses entsprechend, ist die Überführung des materiellen Gehalts des RuVG vorgesehen. Schliesslich sollen auch Bestimmungen betreffend Unterstützungsmassnahmen zugunsten der Herkunftsstaaten in den Erlass aufgenommen werden. Diese bilden ebenfalls die langjährige und gefestigte Praxis ab.

Der Bundesrat ist unter Abwägung aller Alternativen zum Schluss gelangt, dass ein Gesamterlass zur Sperrung, Einziehung und Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte die sinnvollste Lösung darstellt. Mit der Schaffung eines derartigen Gesamterlasses zu allen Restitutionsfragen kann eine Fragmentierung der Rechtsgrundlagen verhindert und die Transparenz des anwendbaren Rechts erhöht werden. Dies trägt der wachsenden Bedeutung der Thematik der Potentatengelder Rechnung. Durch die Kodifizierung der bisherigen Praxis wird den Anforderungen des Legalitätsprinzips Rechnung getragen und die Rechtssicherheit gestärkt. Gleichzeitig setzt die Schweiz damit ein politisches Zeichen gegen aussen und bekundet ihren klaren Willen, den eingeschlagenen Weg im Kampf gegen Potentatengelder aktiv weiterzugehen und ihre international anerkannte Führungsrolle in diesem Bereich weiterhin wahrzunehmen.

1.5 Parlamentarische Vorstösse

Im Zusammenhang mit den Ereignissen rund um den Arabischen Frühling und den vom Bundesrat angeordneten Vermögenssperrungen wurden in den Eidgenössischen Räten verschiedene parlamentarische Vorstösse eingereicht. Diese Vorstösse zum Thema Potentatengelder und Blockierungsmassnahmen sind nachstehend aufgelistet:

• 11.3022 – Dringliche Interpellation Grüne Fraktion vom 2. März

2011: Arabische Demokratiebewegungen (Stand der Beratung: erle-