Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/98: Verordnungsänderungen im Rahmen der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz und zu deren Finanzierung · 9 Seiten
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M254-2141
1. Einleitung
1.1. Ausgangslage
Die Bundesversammlung hat am 10. Dezember 2012 den Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz (Netzbeschluss) aus dem Jahr 1960 an die heutigen und künftigen verkehrlichen Gegebenheiten angepasst. Durch die Aufnahme von zusätzlichen Strecken wird das bestehende Nationalstrassennetz im Umfang von rund 380 Kilometern erweitert.
Die damit verbundenen Gesetzesänderungen (Bundesgesetz vom 8. März 1960 über die Nationalstrassen [NSG; SR 725.11] und das Bundesgesetz vom 22. März 1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe [MinVG; SR 725.116.2]) hat das Parlament am 22. März 2013 verabschiedet. Die aus dem Betrieb, Unterhalt und Ausbau entstehenden Mehrkosten der neuen Strecken hätten unter anderem durch die Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette (Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes vom 22. März 2013 [NSAG; SR 741.71]) und durch eine Anpassung des Bundesbeschlusses vom 4. Oktober 2006 über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds finanziert werden sollen. Die Erlasse waren rechtlich so verbunden, dass der Netzbeschluss und der Bundesbeschluss über den Gesamtkredit nur Inkrafttreten können, wenn auch die Erhöhung der Autobahnvignette Tatsache wird. Die Erhöhung des Vignettenpreises wurde indessen am 24. November 2013 in der Referendumsabstimmung verworfen.
Die NEB-Erlasse hätten am 1. Januar 2014 in Kraft treten sollen. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat deshalb noch während der Referendumsfrist vom 4. April bis zum 5. Juli 2013 eine Anhörung zu den entsprechenden Verordnungsänderungen durchgeführt.
1.2. Anhörungsteilnehmer
Die Anhörungsunterlagen wurden sämtlichen Kantonen, der Konferenz der Kantonsregierungen, der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz, der Konferenz der Kantonsingenieure sowie der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) zur Stellungnahme unterbreitet.
Mit Ausnahme der KKPKS liessen sich alle angeschriebenen Anhörungsteilnehmer sowie folgende weitere interessierte Organisationen vernehmen: Handelskammer beider Basel, Schweizerischer Nutzfahrzeugverband, Fédération des Entreprises Romandes, Pro Velo Schweiz, Association transports et environnement, Strasseschweiz, Schweizerischer Städteverband, Touring Club Suisse, Centre Patronal.
2. Ergebnisse
2.1. Bemerkungen allgemein
Die vorgeschlagenen Änderungen werden von den Kantonen grossmehrheitlich begrüsst; der Kanton Glarus verzichtet als einziger Kanton auf eine Stellungnahme. Änderungswünsche wurden insbesondere zu Artikel 11 der Nationalstrassenverordnung (NSV) betreffend den Einbezug des Langsamverkehrs im Rahmen der generellen Projekte sowie zu Artikel 52 NSV betreffend die Verkehrsmanagementpläne gestellt. Einzig die ATE äussert sich ausdrücklich gegen alle vorgeschlagenen Verordnungsänderungen.
Der ASTAG behält sich vor, eine Anhörungsantwort nachzureichen, sofern das Inkrafttreten des Netzbeschlusses infolge allfälliger Annahme des revidierten NSAG oder einer anderweitigen Lösung gesichert sei.
Strasseschweiz erachtet den Zeitpunkt für diese Anhörung als verfrüht, da das gegen die Änderung des NSAG vom 22. März 2013 ergriffene Referendum zustande kommen und somit eine Volksabstimmung notwendig werde.