Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/98: Verordnungsänderungen im Rahmen der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz und zu deren Finanzierung · 9 Seiten

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M254-2141

2.4. Durchgangsstrassenverordnung

2.4.1. Allgemein

Die Klassifizierung der verschiedenen Kategorien der Schweizer Strassen sei unklar. Der Kanton Fribourg wünscht sich deshalb eine grössere Kohärenz und schlägt vor, dass sich die Verordnung auf die VSS-Norm 640 040b und VSS 640 824a, auf die Klassifizierung der BPUK betreffend Ausnahmetransportrouten und auf den Sachplan Strasse stützen solle.

Die Kantone Graubünden und Tessin merken an, dass gewisse Strecken gleichzeitig Strecken der Nationalstrase wie auch auch Bestandteil der mit bzw. ohne Nummerntafeln bezeichneten Hauptstrassen bilden würden.

2.4.2. Anhang 1

Der Kanton Fribourg fordert die Streichung der Umfahrungsstrasse von Bulle (H189) von der Liste der Autostrassen.

In die Liste der Autobahnen und Autostrassen unter Buchstabe C “Kantonale Autostrassen“ ersucht der Kanton St.Gallen um die Aufnahme der rechtskräftigen und sich im Bau befindlichen Umfahrung Bütschwil.

Der Kanton Bern beantragt, die Umfahrung Kirchberg bei den kantonalen Autostrassen zu ergänzen.

Der Kanton Schaffhausen bemerkt, dass noch nicht definiert sei, ob im Zuge der in den kommenden Jahren anstehenden Belagssanierungen die Strasse zwischen dem Grenzübergang Bargen und Schaffhausen/Schweizerbild auf eine Hauptverkehrsstrasse zurückgebaut werden soll. Der Ausbaustandard als Hochleistung entspreche nicht dem Verkehrsaufkommen und der Funktion, welche die künftige Kantonsstrasse erfüllen müsse.

2.4.3. Anhang 2

Die Kantone Bern und Basel-Land beantragen, den Wechsel des Laufentals zum Kanton Basel-Land noch vollständig nachzuvollziehen.

Der Kanton Fribourg schlägt verschiedene Anpassungen seines Hauptstrassennetzes vor.

Der Kanton Schaffhausen weist darauf hin, dass die Klassierung der H4 zwischen Bargen und Schaffhausen als Hauptverkehrsstrasse nicht dem Strassenrichtplan entspreche, der vom Kantonsrat am 9. Mai 2013 verabschiedet wurde. Der Strassenrichtplan sehe vor, dass die heutige A4 zur H4 und die heutige H4 zur überlokalen Kantonsstrasse K725 werde.

Die Kantone Uri, Zug, St. Gallen und Basel-Stadt beantragen einige kantonsspezifische Ergänzungen oder Anpassungen.

2.5. Weitere Anliegen, die nicht Teil des Anhörungsverfahrens sind

Im Rahmen der Anhörung erhielt das ASTRA auch Stellungnahmen, die sich nicht auf die vorliegenden Verordnungsänderungen bezogen.

2.5.1. Definition von Hauptstrassen

Im Zusammenhang mit dem neuen Nationalstrassennetz stellt die KIK fest, dass auf Ebene der Hauptstrassen ein Mangel an Klarheit bestehe. Aktuell würden für den Begriff "Hauptstrassen" unterschiedliche Definitionen in verschiedenen Verordnungen existieren. Es sei darüber hinaus unklar, ob alle diese Strassen über die Klassifizierung H verfügen und mit blauen Wegweisern signalisiert werden müssen. Die gleichen Definitionsmängel würden sich bei Transit- und Versorgungsstrassen zeigen.

Die Kantone Jura und Neuenburg sowie die KIK halten es daher für sinnvoll, die Strassendefinitionen (Hauptstrassen, Durchgangsstrassen sowie Versorgungsrouten), die heute in verschiedenen Geset-