Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/10: Finanzplatzstrategie (Erweiterte Sorgfaltspflichten zur Verhinderung der Annahme unversteuerter Gelder). Änderung des Geldwäschereigesetzes · 18 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Änderung

des Geldwäschereigesetzes (GwG)

Zur Definition der «Vermögenswerte von geringem Wert» wurden zahlreiche Vorschläge eingereicht; sie reichen von CHF 10'000 bis CHF 600'000, dem Schwellenwert, der im zukünftigen Artikel 186 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer4 festgelegt wird (OAG), über CHF 25'000 (UBS), CHF 50'000 (SBVg, VSKB), CHF 100'000, um mit der Sicherung der Bankeinlagen gleichzuziehen (VSPB, WW). Nach Ansicht der FER sollte der Schwellenwert so festgelegt werden, dass er den Besonderheiten der einzelnen Tätigkeitsbereiche Rechnung trägt.