Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/10: Finanzplatzstrategie (Erweiterte Sorgfaltspflichten zur Verhinderung der Annahme unversteuerter Gelder). Änderung des Geldwäschereigesetzes · 18 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Änderung

des Geldwäschereigesetzes (GwG)

3.4 Argumente der Befürworter einer Sistierung der Vorlage

Gemäss den Befürwortern einer Sistierung der Vorlage (siehe Kapitel 3.1) hat sich in den letzten Jahren die Bekämpfung von Steuerdelikten auf internationaler Ebene rasch weiterentwickelt. Die jüngsten Entwicklungen zeigten, dass sich wohl der automatische Informationsausgleich als neuer globaler Standard etablieren werde; er solle gewährleisten, dass die Kunden der Finanzintermediäre ihre Steuerpflicht erfüllt haben. Insofern scheine es verfrüht oder nicht sachdienlich, den Finanzintermediären zusätzliche Sorgfaltspflichten aufzubürden, die sich bald als überholt erweisen dürften.

Einige Befürworter der Sistierung der Vorlage sind explizit dagegen, dass nebst dem anstehenden automatischen Informationsaustausch noch neue Sorgfaltspflichten eingeführt werden sollen (FDP.Die Liberalen, economiesuisse, CCTI).

Mehrere Vernehmlassungsteilnehmer geben zu bedenken, dass zunächst die Finanzmarktstrategie - die gegenwärtig von einer Expertengruppe ausgearbeitet wird - definiert werden müsse, bevor neue Regeln eingeführt würden (TI, FDP.Die Liberalen, VSV, Lugano, OAR-G).

3.5 Zusätzliche Vorschläge der Vernehmlassungsteilnehmer

Geltungsbereich

Geltungsbereich und Reichweite der neuen Massnahmen, mit anderen Worten das Konzept der Steuerkonformität, müssten präzisiert werden, insbesondere die betroffenen Personen und ihre Staatsangehörigkeit, die Steuern, die Straftaten, die Rolle des wirtschaftlich Berechtigten gegenüber der Vertragspartei (FR, economiesuisse, SBVg, Forum SRO, SRO-TS,

SRO-SVV, Treuhand-Kammer, VSPB, VAS, ARIF, BPER, CP, CVAM, GPF, SVUF, OAG, OREF, OAD-FCT, PLR-GE, VSKB, VQF, WW). Die Beschränkung des Anwendungsbereichs der Bestimmungen auf die Schweiz, sprich auf die Geschäftsstellen von Finanzintermediären und für Vermögenswerte in der Schweiz, solle im Gesetz ausdrücklich geregelt werden (GPF, UBS).

Personen mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz sollten vom Geltungsbereich der neuen Massnahmen ausgeschlossen werden oder zumindest eine differenzierte Behandlung erfahren (CVP, economiesuisse, SGV, VSPB, CCTI, CSNLAW, GPF, PLR-GE).

Rahmengesetz und Selbstregulierung

Die erweiterten Sorgfaltspflichten im GwG sollten allgemeiner formuliert werden; die Einzelheiten gehören nach Meinung einiger Teilnehmer in die Ausführungsverordnungen und sollten Sache der Selbstregulierung sein (SBVg, GCO, PD-Consulting, UBS). SBVg und VSPB raten dazu, alle Grundprinzipien in einem einzigen Artikels aufzuzählen; beide schlagen dazu je einen eigenen Wortlaut vor.

Verankerung im Gesetz

Die Gegner einer Verankerung der neuen Sorgfaltspflichten im GwG unterbreiten zahlreiche eigene Vorschläge. Mehrere von ihnen möchten sie in einem eigenen Gesetz verankern (NW, Forum SRO, SRO-SVV, PD-Consulting, VQF). Unter anderem wird empfohlen, sie in