Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/10: Finanzplatzstrategie (Erweiterte Sorgfaltspflichten zur Verhinderung der Annahme unversteuerter Gelder). Änderung des Geldwäschereigesetzes · 18 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Änderung
des Geldwäschereigesetzes (GwG)
serdem muss für diejenigen Kunden, die in ihrem Herkunftsstaat mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen müssen, die der öffentlichen Ordnung der Schweiz zuwiderlaufen, eine Lösung gefunden werden (LU). Was den Geltungsbereich angeht, befürwortet die SP nicht nur, dass die Steuerkonformität bereits hinterlegter Vermögenswerte so rasch wie möglich nachgewiesen werden muss; sie rät ausserdem dazu, die Steuerkonformität aller Geschäftsbeziehungen regelmässig zu überprüfen. Im Gegensatz dazu empfiehlt der GCO, so lange die Überprüfung aller bestehenden Geschäftsbeziehungen und den Zwang zur Steuerkonformität aufzuschieben, bis die OECD-Staaten selber gleichwertige Standards und verbindliche Bestimmungen effizient umgesetzt haben (Grundsatz des level playing field).
Die Vorlage sollte schliesslich der FINMA die Kompetenz zur Aufsicht über die Einhaltung der neuen Sorgfaltspflichten übertragen und ihr die dazu erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen (EvB). Die FINMA wird regelmässig untersuchen müssen, ob die Sorgfaltspflichten durch die Finanzintermediäre angewandt und eingehalten werden. Es sei wichtig, die Umsetzung streng zu überwachen und Mängel drastisch zu bestrafen (Alliance Sud).
3.3 Wichtigste Gegenargumente
Die Skeptiker der Vorlage (siehe Kapitel 3.1) bringen Argumente vor, die sich zum Teil widersprechen. Einige davon überschneiden sich mit den Argumenten der Befürworter.
Generell sind die Skeptiker gegen eine international gar nicht verlangte und über die Praxis der anderen wichtigen Finanzplätze hinausgehende Regulierung; sie sei als "Swiss Finish" abzulehnen. Um den Schweizer Finanzplatz seinen Konkurrenten gegenüber nicht zu
benachteiligen, müssten die Sorgfaltspflichten beim Nachweis der Steuerkonformität zuerst globaler Standard werden, bevor man sie den Finanzintermediären aufzwinge (Grundsatz des level playing field). Die Vorlage wird deshalb als verfrüht oder gar unzweckmässig kritisiert (ZH, VD, FDP.Die Liberalen, SGV, Forum SRO, VSV, BPER, CCTI, CP, CCIG, CVAM, FER, FTAF, KMU-Forum, GPF, SVUF, Lugano, OAG, OREF, OAR-G, OAD-FCT, PLR-GE, Raiffeisen, VSKB, VQF, UBS, WW). Schliesslich wird befürchtet, die Schweiz gerate dadurch bei Verhandlungen auf internationaler Ebene in eine ungünstige Position (SGV, CP, FER, KMU-Forum, SVUF).
In mehreren Stellungnahmen kommt zum Ausdruck, dass die vorgeschlagenen Regeln als überflüssig erachtet werden. Zum einen, weil die heute zur Verfügung stehenden Instrumente ausreichten, um die gewünschte Steuertransparenz zu gewährleisten. Gemeint sind namentlich die Revision des Steuerstrafrechts, die Umsetzung der GAFI-Empfehlungen, die Ausweitung der Amtshilfe nach dem OECD-Modell, FATCA (SRO-TS, SRO SAV/SNV,
CSNLAW, Lugano, PD-Consulting, VQF). Zum andern weil die Finanzintermediäre die Weissgeldstrategie in der Praxis bereits berücksichtigen (Raiffeisen, UBS). Zudem wird bezweifelt, dass die Glaubwürdigkeit des Finanzplatzes von der Besteuerung der Vermögenswerte abhänge (SVUF).
Bedauert wird der Mangel an Koordination mit verschiedenen anderen laufenden Projekten (Umsetzung der GAFI-Empfehlungen, Revision des Steuerstrafrechts, Finanzplatzstrategie, Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG), automatischer Informationsaustausch, OECDkonforme Doppelbesteuerungsabkommen, usw.) und der Mangel an Koordination mit der Finanzmarktstrategie des Bundes (economiesuisse, SRO-TS, Raiffeisen). Die vorgeschlagene Revision des GwG passe nicht mehr zur genannten Politik, gehe weiter als diese oder stehe sogar in Widerspruch zu deren Zielen (SVP, CP, KMU-Forum, GPF, OREF).
Mehrere Skeptiker bedauern, dass der Bundesrat die Vorlage in Vernehmlassung geschickt hat, ohne zuvor deren wirtschaftliche Auswirkungen zu analysieren oder einen Vergleich mit