Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/10: Finanzplatzstrategie (Erweiterte Sorgfaltspflichten zur Verhinderung der Annahme unversteuerter Gelder). Änderung des Geldwäschereigesetzes · 18 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Änderung
des Geldwäschereigesetzes (GwG)
1 Ausgangslage
Gemäss Finanzplatzstrategie des Bundesrates soll das Ziel eines steuerlich konformen Finanzplatzes durch den Abschluss von Quellensteuerabkommen, eine verbesserte Amts- und Rechtshilfe gemäss internationalen Standards und die Erweiterung der Sorgfaltspflichten erreicht werden.
Gegenstand dieser Vorlage ist die Erweiterung der Sorgfaltspflichten. Diese sollen für sämtliche schweizerischen Finanzintermediäre gelten, die unversteuerte Vermögenswerte entgegennehmen und anlegen können. Die Regelung soll ins Geldwäschereigesetz aufgenommen werden, da dort zum einen bereits alle massgeblichen Finanzintermediäre in einem Erlass erfasst sind und diese zum anderen bereits heute Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu erfüllen haben. Die Finanzintermediäre sollen die Steuerkonformität ihnen angebotener Gelder mit einer risikobasierten Prüfung anhand von vorgängig definierten Anhaltspunkten feststellen. Detailliertere Kriterien sollen Gegenstand einer von der Aufsichtsbehörde gemäss Geldwäschereigesetz als Mindeststandard anzuerkennenden Selbstregulierung bilden. Bei Verdacht auf fehlende Steuerkonformität haben Finanzintermediäre die Annahme von Vermögenswerten zu verweigern. Besteht bereits eine Kundenbeziehung, so hat der Finanzintermediär die Steuerkonformität auch derjenigen Vermögenswerte zu überprüfen, die der Kunde bereits zu einem früheren Zeitpunkt angelegt hat. Nötigenfalls hat der Kunde seine Situation zu regularisieren, ansonsten der Finanzintermediär die Beziehung auflöst.
2 Vernehmlassungsverfahren
Zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren wurden mit Schreiben vom 1. März 2013 die Regierungen der 26 Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, 13 politische Parteien, 3 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 8 Spitzenverbände der Wirtschaft sowie 23 weitere Organisationen oder interessierte Kreise eingeladen.
Von den Eingeladenen reichten 25 Kantone (ausser SG) - von denen sich 7 der Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren [FDK] angeschlossen haben -, 7 politische Parteien (BDP, CVP, EVP, FDP.Die Liberalen, Grüne, SVP, SP), 6 Dachverbände der Wirtschaft (economiesuisse, SGV, SBV, SBVg, SGB, KV Schweiz) sowie 7 Vertreter interessierter Kreise (Forum SRO, FDK, SRO Treuhand Suisse [SRO-TS], SRO Schweizerischer Anwaltsverband / Schweizerischer Notarenverband [SRO SAV/SNV], SRO Schweizerischer Versicherungsverband [SRO SVV], Treuhand-Kammer, Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers [VSPB]) eine materielle Stellungnahme ein.
Ausserdem liessen sich 32 weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer materiell vernehmen (Alliance Sud, Verband der Auslandsbanken in der Schweiz [VAS], Association romande des intermédiaires financiers [ARIF], Schweizerischer Bankpersonalverband [SBPV], Verband Schweizerischer Vermögensverwalter [VSV], Banque privée Edmond de Rothschild SA [BPER], Camera di commercio cantone Ticino [CCTI], Centre patronal [CP], Chambre de commerce, d’industrie et des services de Genève [CCIG], Chambre vaudoise des arts et métiers [CVAM], CSNLAW studio legale e notarile [CSNLAW], Erklärung von Bern [EvB],
Fédération des entreprises romandes [FER], Federazione Ticinese delle Associazioni di Fiduciari [FTAF], KMU-Forum, Genève Place Financière [GPF], Groupement des Compliance Officers de Suisse romande et du Tessin [GCO], Schweiz. Vereinigung unabhängiger Finanzberater [SVUF], Città di Lugano [Lugano], Ordre des avocats de Genève [OAG], Ordre romand des experts fiscaux diplômés [OREF], Organisme d’autorégulation des gérants de