Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 75 Seiten

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 Unterstützung der Verbindlichkeit von Vorgaben qualitätssichernder Mass-

nahmen und Qualitätsmessungen des Bundes bei den Leistungserbringern;

 Beratung des Bundes im Rahmen der nationalen Plattformen.

Rolle der Versicherer

Basierend auf den Artikeln 43, 56, 59 und 89 KVG kommen den Versicherern folgende Kompetenzen und Aufgaben zu:

 Vertragliche Vereinbarungen mit den Leistungserbringern zu Tarifen und

Massnahmen zur Gewährleistung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen;

 Überprüfung der Leistungserbringer hinsichtlich Erfüllung der Anforderungen

an die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und Beantragung von Sanktionen bei den kantonalen Schiedsgerichten;

 Beratung des Bundes im Rahmen der nationalen Plattformen.

Rolle der Leistungserbringer

Basierend auf den Artikeln 22a, 32, 43 und 56 KVG kommen den Leistungserbringern und Verbänden folgende Kompetenzen und Aufgaben zu:

 Erbringung von wirksamen, zweckmässigen und wirtschaftlichen Leistungen

im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung;

 Umsetzung der qualitätssichernden Massnahmen gemäss Vorgaben des Bun-

des, der Kantone und den Verträgen mit den Versicherern;

 Betriebliche eigenverantwortliche Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung

in der Leistungserbringung inklusive Initiierung und Durchführung von lernorientierten Aktivitäten wie z.B. zu Benchmarking und Best Practice;

 Erhebung von Daten zur Ermittlung von Qualitätsinformationen und kostenlose

Zurverfügungstellung zuhanden des Bundes;

 Beratung des Bundes im Rahmen der nationalen Plattformen.

Rolle weiterer im Bereich Qualitätssicherung der Leistungen aktiven Organisationen

Verschiedene Organisationen sind in den Bereichen Qualität und HTA aktiv (siehe auch Ziff. 1.3.4 und 1.4.4). Beispiele sind der Bereich der Anerkennungen oder Akkreditierungen und Zertifizierungen, die Durchführung von Qualitätsmessungen, die wissenschaftliche Begleitung in der Entwicklung von Qualitätsindikatoren und Qualitätsmanagementsystemen, die Erstellung von HTA-Berichten und Forschung. Diese sollen mit ihren Aktivitäten weiterhin einen Beitrag zur Qualitätssicherung und Unterstützung von HTA leisten. Zu bestimmten Institutionen stellen sich spezifische Fragen zu deren zukünftigen Rollen und Einbindung im Rahmen der neuen Strukturen. Diese Fragen wurden mit den einzelnen Akteuren im Rahmen verschiedener, im August 2013 durchgeführten Stakeholdergespräche diskutiert. Im Folgenden werden mögliche neue Rollenverteilungen skizziert.