Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 75 Seiten

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Die strategische Steuerung erfolgt durch den Bundesrat (Vorgabe der strategischen Ziele für 4 Jahre und deren jährliche Überprüfung, Wahl des Verwaltungsrat, Genehmigung des Geschäftsberichts, Festlegung von nationalen Qualitätsprogrammen, Festlegung des HTA-Arbeitsprogramms).

Der Verwaltungsrat soll als Steuerungsgremium agieren und aus sieben bis neun Mitgliedern bestehen, die sowohl über Erfahrungen und Fachkunde im Gesundheitswesen wie auch im Management öffentlicher Verwaltungsorganisationen verfügen, zusammengesetzt sind. Ein breiter Einbezug der Akteure des Gesundheitswesens ist für die Entwicklung und Umsetzung von tragfähigen Lösungen selbstverständlich unabdingbar. Die Interessenvertretung der Akteure soll daher in den dazu spezifisch vorgesehenen Strukturen erfolgen, insbesondere in den Organen der Tarifpartner, den nationalen Plattformen zur strategischen Beratung des Bundes und in Steuerungsgremien zu nationalen Programmen und Projekten.

Das Zentrum arbeitet bei den ihm übertragenen Aufgaben mit bestehenden Fachinstitutionen von Universitäten, Fachhochschulen oder privatwirtschaftlich organisierten Organisationen zusammen. Es kann Verträge zur Auftragserteilung abschliessen. Insbesondere im Bereich HTA ist auch die internationale Zusammenarbeit wichtig, womit auch auf ausländische HTA-Berichte zurückgegriffen werden kann. Umgekehrt soll das Zentrum auch international ausgeschriebene HTA-Berichte erstellen können.

1.7.8 Nationale Plattformen

Die nationalen Plattformen ermöglichen eine strukturierte, regelmässige Anhörung der interessierten Kreise zu strategischen Themen, im Gegensatz zum situativen Einbezug in Form der schriftlichen Anhörung. Dies betrifft insbesondere die Definition der strategischen Ziele des Zentrums sowie die laufende Begleitung der Fortschritte in der Umsetzung dieser Ziele. Ausserhalb der Plattformen braucht es die Beteiligung der Akteure in der Entwicklung von Programmen und von Indikatoren, um die konkreten Bedürfnisse einzubringen und die zielführende Umsetzung zu begleiten. Entsprechend sollen die Akteure zusätzlich vom Zentrum selbst in konkreten Programmen und Projekten einbezogen werden, wie dies heute bspw. von patientensicherheit schweiz praktiziert wird.

Die Plattformen für die Bereiche Qualität und HTA ergänzen bestehende Strukturen wie beispielsweise die ELGK sinnvoll, da diese mit Bezug auf Zielsetzung und Funktionsweise anders ausgerichtet sind, als es für die hier vorhandenen strategischen Themen zu den Bereichen Qualität und HTA erforderlich ist.

Nationale Qualitäts-Plattform

In einer nationalen QualitätsPlattform sollen die folgenden Akteure vertreten sein: BAG, Kantone, Leistungserbringer/Verbände, Versicherer und Patientenorganisationen. Es werden die Strategie für die Ausrichtung und Priorisierung der Aktivitäten auf nationaler Ebene im Bereich der Qualität und des angemessenen Einsatzes der Leistungen wie auch die diesbezüglichen strategischen Ziele des Zentrums beraten.