Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 75 Seiten
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Bereich der Spitäler werden von diesem getragen. Aktivitäten weiterer Akteure im Bereich der Pflegeheime und ambulanter Krankenpflege werden vom BAG begleitet und mit vergleichsweise bescheidenen Beträgen von bis zu 100'000 Franken unterstützt.
Mit dem genannten Kostenrahmen würde für die Umsetzung der Qualitätsstrategie ein Beitrag der Versicherer pro versicherte Person ab 18. Altersjahr und Jahr von rund 3.50 Franken beansprucht, was weniger als ein halbes Promille der gesamten Gesundheitsausgaben und weniger als ein Promille der Prämienausgaben in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung darstellt. Die finanzielle Belastung der Versicherten wird aufgrund dieses vergleichsweise geringen zusätzlichen Beitrags kaum erhöht. Angesichts des Handlungsbedarfs im Bereich Qualitätssicherung und des vergleichsweise sehr grossen und evidenten ökonomischen und gesundheitlichen Nutzens konzentrierter Anstrengungen im Qualitätsbereich ist dies eine angemessene, eher am unteren Limit liegende Grössenordnung.
In der untenstehenden Tabelle wird eine erste grobe Aufteilung nach Themenbereichen vorgenommen. Die weitere Konkretisierung wird im Zusammenhang mit vertieften Arbeiten zur Strategieumsetzung erfolgen, wobei die Mittelzuteilung auch von den gewählten gesundheitspolitischen Schwerpunkten abhängt.
Aufgaben Qualität / Angemessenheit Betrag in
Franken/Jahr
Allgemeine Grundlagenarbeiten zu Handlungsfeldern, Systemen und 1 Mio. Massnahmen
Nationale Programme zu Förderung der Qualität und zweckmässigen 10 Mio. Einsatz der Leistungen
(Grundlagenarbeiten, Entwicklung, Durchführung und Evaluation
von 3–4 parallel laufenden Programmen; inkl. diesbezügliche
Administrationskosten)
Nationale Projekte zur Förderung von Qualität und des zweckmässigen 2 Mio. Einsatzes der Leistungen sowie weitere Fördermassnahmen.
Qualitätsindikatoren/-informationen 5 Mio.
(Grundlagenarbeiten, Indikatorenentwicklung, Aufbereitung,
Publikation)
Kontextbezogene Forschungsvorhaben 4 Mio.
(Erarbeitung Forschungsportfolio, Durchführung und Vergabe von spezi-
fischen Forschungsprojekten)
Total 22 Mio.
Nicht Teil des genannten Kostenvolumens sind die Aufwände der Leistungserbringer für deren Aktivitäten zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung, inklusive die Kosten der Erhebung von Qualitätsindikatoren. Im Sinne des KVG sind die Qualitätssicherungsmassnahmen der Leistungserbringer Bestandteil der Leistungserbringung (zur Gewährleistung der Qualität der Leistungen). Die damit verbunde-