Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 75 Seiten

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Nationale HTA-Plattform

In der nationalen HTA-Plattform sollen die folgenden Akteure vertreten sein: BAG, Kantone, Leistungserbringer/Verbände, Versicherer, Patientenorganisationen und die Industrie. Es werden die strategische Weiterentwicklung von HTA in der Schweiz (Strukturen, Prozesse, Methodik) und die strategischen Ziele des Zentrums im Bereich HTA sowie die Themen des Arbeitsprogramms zur Re-Evaluation bestehender Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung beraten.

1.7.9 Finanzierungslösung

Die Aktivitäten des Zentrums werden über zwei Quellen finanziert: einen Beitrag aus Prämiengeldern für die Qualität und den zweckmässigen Einsatz der Leistungen und Bundesmittel für die Bewertung von Gesundheitstechnologien.

Beitrag für die Qualität und den zweckmässigen Einsatz der Leistungen

Für die Finanzierung der neuen Aktivitäten im Bereich der Qualität und des zweckmässigen Einsatzes der Leistungen soll ein jährlicher Beitrag zulasten der Prämien der nach KVG versicherten Personen vorgesehen werden. Diese Finanzierungsart erscheint nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Äquivalenzprinzips gerechtfertigt. Hauptnutzniesser der Massnahmen zur Verbesserung der Qualität und des zweckmässigen Einsatzes der Leistungen sind die versicherten Personen. Diese werden in Zukunft auch von der kosten- und prämiendämpfenden Wirkung profitieren können.

Für den Bereich der Qualität und des zweckmässigen Einsatzes der Leistungen wird ein Finanzvolumen von 22 Millionen Franken veranschlagt. Die Herleitung des Kostenrahmens erfolgt aufgrund von Vergleichen mit anderen Aktivitäten im Bereich der Patientensicherheit und Projekten zu Prävention und Gesundheitsförderung in der Schweiz sowie Qualitätsverbesserungsprogrammen und -strukturen in anderen Ländern. Er ist im Sinne eines Kostenrahmens für Aktivitäten auf nationaler Ebene zu verstehen. Auf Grund des vielfältigen Handlungsbedarfs erscheint eine finanzielle Begrenzung in dieser Grössenordnung als notwendig.

Dieser Kostenrahmen kann durch die Annäherung eines Bottom up-Ansatzes plausibilisiert werden.

Geht man von einem Bottom up-Ansatz aus, so liegen Zahlen zu den Ausgaben des Bundes vor. So wird das Nationale Pilotprogramm progress! von patientensicherheit schweiz im Umfang von jährlich 1.1 Millionen Franken vom BAG unterstützt. Trotz dieser finanziellen Unterstützung konnten zum Projekt im Thema „Sichere Chirurgie“ nur ein kleinerer Teil der Spitäler einbezogen werden, die Interesse bekundet hatten. Mit diesem Projekt kann zudem nur eine Problembereich im akutstationären Bereich aufgenommen werden, alle anderen Bereiche wie die Medikationssicherheit, die bereits genannte Reduktion der Spitalinfektionen und der gesamte ambulante Bereich sind dadurch nicht erfasst. Will man entsprechend der Zielsetzung der Vorlage eine umfassende Förderung der Qualität und des zweckmässigen Einsatzes von Leistungen erreichen, so sind mehrere Problembereiche parallel zu bearbeiten. Vorzusehen sind mindestens 3 - 4 parallel laufende Programme und zusätzlich Projekte. Schliesslich sind wie eingangs ausgeführt die Datengrundlagen in der Schweiz nicht ausreichend, um genügend Informationen zur Qualität zu erhalten. Die Aufgaben des Bundes im Bereich der Qualitätsindikatoren im akutsomatischen