Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 75 Seiten

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1.9 Begründung und Bewertung der vorgeschlagenen Lösung

Die Variante „Netzwerk“ mit der Integration aller genannten Aufgaben im BAG erscheint mit Bezug auf die Praktikabilität, Akzeptanz, Effizienz und Finanzierung wenig geeignet. Sie würde eine deutlich höhere organisatorische Komplexität mit einem grösseren Aufwand für die Steuerung als eine Zentrumslösung nach sich ziehen. Die Vorgaben des öffentlichen Beschaffungswesens würden ein aufwändiges Vergabesystem mit mehr Trägheit bei der Umsetzung zur Folge haben.

Die Schaffung eines Zentrums bringt folgende Vorteile mit sich:

 Bildung eines sichtbaren Kompetenzzentrums und einer kompetenten Adresse

bzw. Anlaufstelle für die Akteure im Themenbereich der Qualität und Patientensicherheit sowie des zweckmässigen Einsatzes der Leistungen und im Bereich HTA;

 Gesamtschweizerische Vernetzung der Akteure durch eine kompetente Stelle;

 Steigerung von Synergien und Effizienz in Grundlagenarbeiten und Weiterent-

wicklung von methodischen Lösungen (know-how muss nicht in allen, insbesondere in kleineren Verbänden, aufgebaut werden);

 Raschere, effektivere und effizientere Projektarbeit durch spezifisches themen-

bezogenes know-how und Erfahrung;

 Höhere Flexibilität in der Finanzierung sowie Möglichkeit der Erbringung von

gewerblichen Leistungen durch das Kompetenzzentrum.

Der Aufwendung von zusätzlichen 22 Millionen Franken für die Bereiche Qualität und zweckmässiger Einsatz der Leistungen sowie 10 Millionen Franken für den Bereich Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) steht ein Zusatznutzen hinsichtlich einer verbesserten Qualität in der Versorgung im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, einem gezielteren Einsatz der Leistungen bzw. der Ressourcen, einer Verringerung von Schädigungen der Patienten und kostendämpfenden Effekten gegenüber. Da letztlich eine gemäss internationalen Studien mögliche Verminderung um die Hälfte der vermeidbaren unerwünschten Ereignisse allein im stationären Bereich angestrebt wird, kann im gesamten Leistungsbereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung von möglichen Kosteneinsparungen von mehreren hundert Millionen Franken ausgegangen werden.

Für die Finanzierungslösung des Bereiches Qualitätssicherung KVG wurde eine stabile, einfach administrierbare Lösung gesucht, die seitens Leistungserbringung keine unerwünschten Anreize setzt. Eine Finanzierung über Leistungsentgelte (Zuschläge auf jede abgerechnete Leistung) hätte den Nachteil der Konsumorientierung ohne Solidarität zwischen Gesunden und Kranken sowie des hohen Aufwandes bei der Erhebung (zahlreiche Tarifstrukturen und Fakturierungssysteme). Aus der Finanzierung über jährliche Beiträge der Versicherer für jede versicherte Person werden folgende Vorteile abgeleitet:

 Expositions- und nicht konsumbezogen

 Solidarität zwischen Gesunden und Kranken

 Äquivalenz von Finanzierer und Nutzniesser

 Langjährig stabile Finanzierung