Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/107: Bundesgesetz über Tabakprodukte · 69 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 11Fedlex · Erläuternder Bericht
tungsbereich auszunehmen.15 Gemäss einer Übergangsbestimmung gelten für Tabakprodukte bis zum Erlass eines entsprechenden besonderen Bundesgesetzes, jedoch längstens bis vier Jahre nach Inkrafttreten des neuen Lebensmittelgesetzes, die bisherigen Bestimmungen des LMG.16
Das Parlament wird das nLMG voraussichtlich im Jahr 2014 oder 2015 verabschieden. In diesem Fall kann das revidierte Gesetz im Verlauf von 2015 oder 2016 in Kraft treten.
1.1.4 Probleme der geltenden Regelung
Aus der derzeitigen Regelung ergeben sich zwei erhebliche Probleme. Das erste ist formeller Art, das zweite betrifft den materiellen Inhalt der Regelung.
Da Tabakprodukte bald nicht mehr der Lebensmittelgesetzgebung unterstehen, muss für diese Produkte ein spezifisches Gesetz erarbeitet werden. Unter Berücksichtigung der vierjährigen Übergangsfrist, die im nLMG vorgesehen ist, müsste ein neues Tabakproduktegesetz somit voraussichtlich im Verlauf von 2019 oder 2020 in Kraft treten können.
Das Präventionsniveau, das die derzeitige Regelung vorsieht, ist erheblich tiefer als in den Nachbarländern und auf internationaler Ebene. Vor allem die Einschränkungen der Werbung, der Verkaufsförderung und des Sponsorings sind unzureichend und berücksichtigen die heutigen Werbemedien und -träger nicht. In der Schweiz haben zudem die meisten Kantone strengere Werbeeinschränkungen vorgesehen als der Bund und ein Verkaufsverbot an Jugendliche unter 16 oder 18 Jahren eingeführt. Im Übrigen stagniert die Prävalenz des Konsums von Tabakprodukten seit 2008, während sie zuvor seit 2001 stetig zurückgegangen ist.17 Diese Entwicklung zeigt, dass auf Bundesebene Handlungsbedarf besteht: Die Regelung der Tabakprodukte muss verschärft, wirksamer gestaltet und auf die heutigen Anforderungen abgestimmt werden.
1.2 Vorgeschlagene Regelung: neues Tabakproduktegesetz
1.2.1 Gegenstand, Zweck, Geltungsbereich und Grundsätze
Das neue Gesetz über Tabakprodukte regelt verschiedene Anforderungen im Zusammenhang mit den Tabakprodukten (z. B. die Anforderungen an die Produkte selbst und ihre Verpackungen, die Werbung, die Verkaufsförderung und das Sponsoring) und verfolgt dabei zwei Zwecke: die Verringerung der Zahl der Konsumentinnen und Konsumenten sowie die Beschränkung der schädlichen Auswirkungen des Konsums. Diese beiden Ziele setzen die Absicht um, den Gesundheitsschutz für die Bevölkerung und vor allem für die Jugendlichen durch wirksamere Massnahmen zu verbessern.
15 BBl 2011 5571
16 Siehe Art. 75 nLMG, BBl 2011 5571
17 Gmel G., Kuendig H., Notari L., Gmel C., Flury R. (2013). Suchtmonitoring Schweiz – Konsum von Alkohol, Tabak und illegaler Drogen in der Schweiz im Jahr 2012. Sucht Schweiz, Lausanne.