Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/107: Bundesgesetz über Tabakprodukte · 69 Seiten

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tionen sowie aus Aromen und allenfalls Nikotin20. Die kurzfristigen, negativen Folgen für die Gesundheit sind Trockenheit und lokale Irritationen, Kopfschmerzen, Atembeschwerden, Husten.21 Zu den Langzeitrisiken von E-Zigaretten und anderen gleichartigen Produkten ist zurzeit wenig bekannt. In den bisher verfügbaren Studien wurde aufgezeigt, dass diese Produkte toxische Stoffe enthalten können, wie z. B. Nitrosamine (nur Spuren), Acrolein und Formaldehyd. Schadstoffe sind vor allem dann nachweisbar, wenn die Flüssigkeit zu stark erhitzt wird und somit eine Art Verbrennung stattfindet.22 Ausserdem wurde Nikotin in E-Zigaretten festgestellt, die als nikotinfrei deklariert waren. Werden nikotinhaltige Nachfüllungen versehentlich verschluckt, besteht die Gefahr einer akuten Nikotinvergiftung.

Die Experten der Tabakprävention sind in Bezug auf E-Zigaretten geteilter Meinung. Einige sehen in diesen Produkten ein Instrument mit einem Potential, Gesundheitsrisiken zu reduzieren. Andere sehen die Gefahr, dass die E-Zigarette den Einstieg in die Tabakabhängigkeit fördert und das Rauchen re-normalisiert.23 In einem Punkt sind sich die Fachleute allerdings einig: Nikotinhaltige E-Zigaretten sind deutlich weniger schädlich als herkömmliche Zigaretten.24 Im Rahmen einer Studie, die nach dem Modell der Delphi-Methode von September 2013 bis Februar 2014 von der universitären medizinischen Poliklinik Lausanne durchgeführt wurde (Prof. Jacques Cornuz, Direktor, und Dr. Jérémie Blaser), die «SwissVap Study»25, wurden 40 Schweizer Fachleute für Tabakprävention befragt. Diese vertraten übereinstimmend die Auffassung, der Markt für nikotinhaltige elektronische Zigaretten in der Schweiz müsse liberalisiert werden. Die Regelung für diese Produkte sollte jedoch gewisse Bedingungen erfüllen: Verbot des Verkaufs an Minderjährige, Festlegung von Qualitätsstandards, Beschränkung der Werbung, Verbot des Konsums im öffentlichen Raum und Erhebung einer spezifischen Abgabe, die zur Finanzierung der Forschung bestimmt ist. Die EKTP unterstützt die Schlussfolgerungen dieser Studie26.

Regelungen in den Nachbarländern, in der EU und auf internationaler Ebene

Auf die Regelungen, die in den Nachbarländern und in der EU für E-Zigaretten gelten, wird in den Ziffern 1.4.1 und 1.4.2 dieses Berichts näher eingegangen. Gegenwärtig (Mai 2014) lassen sich in Europa und in den Vereinigten Staaten in Bezug auf diese Regelung drei Tendenzen unterscheiden:

20 Elektronische Zigaretten (E-Zigaretten), Position der Eidg. Kommission für Tabakprävention, Aktualisierung vom Mai 2014, zugänglich auf http://www.bag.admin.ch/themen/drogen/00041/00612/00768/06267/index.html?lang=de

21 Caponnetto, P., et al., EffiCiency and Safety of an eLectronic cigAreTte (ECLAT) as tobacco cigarettes substitute: a propective 12-month randomized control design study. PLoSONE, 2013. 8(6): p. e66317.

22 Goniewicz M.L. et al. (2013), Levels of Selected Carcinogens and Toxicants in Vapour from Electronic Cigarettes, Tobacco Control, March 6; Schripp T. et al. (2013), Does e- Cigarette Consumption cause Passive Vaping? Indoor Air, 23, 25-31; Williams M. et al., (2013), Metal and Silicate Particles including Nanoparticles are present in Electronic Cigarette Cartomizer Fluid and Aerosol, PLOS One 8(3), e57987; 60 Millionen Konsumierende, September 2013.

23 Siehe Fussnote 20

24 Rapport et avis d'experts sur la e-cigarette, Office français de prévention du tabagisme, Paris, Mai 2013.

25 Entwurf des offiziellen Berichts der «SwissVap Study» zugänglich auf www.pmulausanne.ch.

26 Siehe Fussnote 20