Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/107: Bundesgesetz über Tabakprodukte · 69 Seiten
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– Länder, die E-Zigaretten als Arzneimittel einstufen und für sie eine Zulassung verlangen (Österreich, Belgien und die meisten skandinavischen Länder);
– Länder, die sie der Tabakproduktegesetzgebung unterstellen (neue EU-Tabakrichtlinie; ein entsprechender Entwurf wurde im April 2014 in den Vereinigten Staaten von der Food and Drug Administration [FDA] veröffentlicht), und;
– Länder, die diese Produkte als Konsumgüter des täglichen Bedarfs betrachten, sie aber gewissen Einschränkungen unterwerfen (Italien und Frankreich, die den Verkauf an Minderjährige und die Verwendung an bestimmten öffentlichen Orten einschränken, sowie Deutschland, das diese Produkte der Gesetzgebung über die allgemeine Produktsicherheit unterstellt).
Auf internationaler Ebene enthält das FCTC keine Vorschriften zu diesen Produkten, da diese erst nach der Verabschiedung des Übereinkommens aufkamen. Die WHO hat jedoch in einer Erklärung vom 9. Juli 201327 zu den E-Zigaretten Stellung genommen. Aus ihrer Sicht lassen sich die potenziellen Gesundheitsrisiken für die Konsumentinnen und Konsumenten noch nicht abschätzen. Solange keine nationale Aufsichtsbehörde zur Auffassung gelangt ist, dass ein Typ von E-Zigaretten sicher ist und eine annehmbare Qualität aufweist, empfiehlt die WHO deshalb, den Konsumentinnen und Konsumenten mit Nachdruck von der Verwendung dieser Produkte abzuraten.
Politische Aspekte
E-Zigaretten wurden aufgrund verschiedener parlamentarischer Vorstösse zu einem politischen Thema. Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Vorstösse:
– Interpellation 13.3675, eingereicht am 10.9.2013 von Guy Parmelin, mit dem Titel «Tabakkonsum, E-Zigaretten, Gesundheit und Besteuerung. Was ist die Strategie des Bundesrates?»;
– Interpellation 13.3997, eingereicht am 27.9.2013 von Raphaël Comte, mit dem Titel «Neues Gesetz über Tabakwaren. Ist eine Differenzierung der Produkte vorgesehen?»;
– Anfrage 13.1086, eingereicht am 10.12.2013 von Yannick Buttet, mit dem Titel «E-Zigaretten. Dampfen oder nicht dampfen?»;
– Anfrage 13.1094, eingereicht am 13.12.2013 von Jacqueline Badran, mit dem Titel «Regelung betreffend E-Zigaretten und Bezug nikotinhaltiger Flüssigkeiten».
In ihrer Stossrichtung verlangen diese parlamentarischen Vorstösse eine Lockerung der derzeitigen Regelung für E-Zigaretten, die als weniger schädlich betrachtet werden als herkömmliche Zigaretten.
Im Bereich der Tabakbesteuerung führte die 2011 eingereichte Motion Zanetti (11.3178)28 zur Befreiung der E-Zigaretten von der Tabaksteuer.
27 WHO, Questions and answers on electronic cigarettes or electronic nicotine delivery systems (ENDS).
28 Motion 11.3178, eingereicht am 17.3.2011 von Roberto Zanetti, mit dem Titel «Befreiung der elektronischen Zigaretten von der Tabaksteuer».