Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/119: Umsetzung der Motion 12.3979 «Verkehrserleichterungen für elektrische Mobilitätshilfen» · 9 Seiten

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N202-0383

3. Auswirkungen

3.1. Auswirkungen auf die Kantone

Die zwei neuen Unterkategorien der Kleinmotorräder (Art. 14 Bst. b Ziff. 3 und 4 VTS) haben die gleichen Kontrollschilder wie alle anderen Kleinmotorräder. Auch im Motorfahrzeuginformationssystem (MOFIS) sind sie als Kleinmotorräder registriert. Die Polizei kann also nicht auf grund des Kontrollschilds beurteilen, ob es sich um ein «privilegiertes» Kleinmotorrad (Art. 14 Bst. b Ziff. 3 und 4) handelt oder nicht.

Die Strassenverkehrsämter müssen mit ihrem eigenen System sicherstellen, dass die von der periodischen Nachprüfung befreiten Fahrzeuge nicht aufgeboten werden.

3.2. Auswirkungen auf die Gesellschaft

Die Umsetzung der Motion und die Überführung der Weisungen in Verordnungsrecht führen dazu, dass entsprechende Fahrzeuge gewisse Erleichterungen bezüglich Verwendung und Zulassung erfahren. Ob sich dadurch eine Zunahme der Zulassungen oder der Verwendung ergibt, kann nicht abgeschätzt werden. Das Bedürfnis nach flexibleren Fahrzeugen und Fortbewegungsmitteln ist jedoch trotz der geringen Zahl bisheriger Zulassungen erkennbar. Bei steigender Zahl der Zulassungen und der vielfältigeren Fahrzeugtypen würde sich das Verkehrsbild ebenfalls ändern. Verkehrsteilnehmende müssten sich künftig auf neue und teilweise sich anders verhaltende Verkehrsmittel einstellen. Inwieweit diese Entwicklung Auswirkungen auf Verkehrssicherheit und Energieverbrauch hätte, ist kaum abschätzbar.

4. Inkrafttreten

Die Neuerungen sollen, soweit sie in der Anhörung Zustimmung finden, so rasch als möglich (spätestens zwei Monate nach dem Bundesratsbeschluss) in Kraft gesetzt werden.