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Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 44 Seiten
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vor, die Ausgestaltung der Lizenzbox auf Verordnungsstufe zu regeln, damit flexibel und rasch auf internationale Entwicklungen reagiert werden könne.
AG, AR schlagen zur Vereinfachung der Berechnung des Spartenergebnisses „Lizenzbox“ eine pauschale Abgeltung für die Routinefunktionen und Markenentgelte vor.
AI, NE, CVP, Grüne, SPS, Städt. Steuerkonf, SSV tendieren zu einer engen Lizenzbox.
STV möchte eine administrativ einfache und auch für die KMU attraktive Form der Lizenzbox.
UR, TI lehnen die rückwirkende Berücksichtigung von Patenterteilungen (Revision der Steuerveranlagungen) ab und beantragen, Artikel 24b Absatz 4 E-StHG zu streichen.
ZH, SZ kritisieren die vorgesehene Steuerermässigung von 80% und fragen sich, wie die internationale Akzeptanz dazu ist. Sie fordern Kriterien zur Bestimmung der steuerbaren Quote ins Gesetz aufzunehmen (z.B. „nach Massgabe der Bedeutung der qualifizierten Immaterialgüter“).
NE, SVP, SPS, CP, Treuhand-Kammer, up!schweiz, Ville de Genève fordern die Einführung oder zumindest die Prüfung einer Lizenzbox auch auf Bundesebene zu prüfen; so auch Mitglieder von economiesuisse bei einer von der OECD vorgeschriebenen engen Lizenzbox. Die SPS verlangt zudem, diese Massnahme auf 10 Jahre zu befristen.
OW fordert, dass nach einer allfälligen Einführung die FDK mit der Überwachung der internationalen Akzeptanz der Lizenzbox betraut werden solle.
Aus Sicht der SPS ist die Einführung an die Bedingung zu knüpfen, dass die Kantone parallel dazu nicht noch ihre effektive Gewinnsteuerbelastung unter 16 Prozent senken dürfen. Zudem fordert die SPS im Rahmen der Botschaft eine seriöse Evaluierung staatlicher, direkter Beihilfen anstelle von Steuersenkungen im Giesskannenprinzip mit entsprechenden Mitnahmeeffekten.
GEM, Municipalité de Lausanne verlangen, dass die Lizenzbox nur eingeführt werden soll, wenn sie die Finanzierung der Gewinnsteuersatzsenkung nicht gefährdet.
SVP, JSVP, SGV, PLR-VD, Amcham, Gewerbeverband des Kantons Luzern, OREF,
Prof. Oberson, up!schweiz, Ville de Genève, VSV befürworten eine Regelung zur Patentbox im Steuerharmonisierungsgesetz, wonach die Kantone frei über deren Einführung und/oder den Umfang der Entlastung entscheiden können.
Travail.Suisse, Prof. Oberson begrüssen die Einführung der Lizenzbox, sofern sie die internationalen Standards respektviert.
BE, OREF äussern Vorbehalte zur langfristigen Beständigkeit der Massnahme aufgrund offener Fragen zur internationalen Akzeptanz.
Ablehnung
AllianceSud lehnt die Einführung einer Lizenzbox ab, da dies nur wieder zur Verlagerung von Auslandgewinnen internationaler Grosskonzerne in die Schweiz führt. Ein Verzicht auf die Einführung einer eng gefassten Lizenzbox als Kompensationsmöglichkeit für Kantone mit einem hohen Anteil hochmobiler Unternehmen sei allerdings nur dann sinnvoll, wenn er auch von anderen Ländern vollzogen würde. Ansonsten käme es zu einer Verlagerung von unlauteren Unternehmensgewinnen über künstlich aufgeblähte Lizenzzahlungen auf andere Destinationen als der Schweiz.
PLR-GE findet, die Einführung einer Lizenzbox schaffe angesichts der virulenten internationalen Praxis zu Lizenzboxen keine Rechts-und Planungssicherheit, weshalb sie gegen die Einführung dieser Massnahme ist.
BDS bevorzugt anstelle der Lizenzbox die generelle Senkung der Steuerbelastung.
Swiss Textiles findet, dass die Lizenzbox keine Lösung für die Schweizer Textil- und Bekleidungsindustrie ist.
Tardy moniert, dass die vorgeschlagene Lizenzbox im Vergleich zu Boxen anderer Länder zu hohen Steuerbelastungen führe und nicht kompetitiv sei.