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Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 44 Seiten

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Grüne erachtet die Massnahme zur Unterstützung der Umstellung von der privilegierten auf die ordentliche Besteuerung eventuell als sinnvoll.

economiesuisse, SBVg verlangen bei der Einführung dieser Massnahme zu prüfen, inwiefern Doppelbelastungen mit dieser Steuer im innerschweizerischen Verhältnis beseitigt werden können. Aus dem Mitgliederkreis wird eine Regelung vorgeschlagen, nach der die Ermässigung bei der Kapitalsteuer auf Stufe der Muttergesellschaft mindestens der Kapitalsteuer bzw. Kapitalsteuerbemessungsgrundlage einer schweizerischen Tochtergesellschaft (bzw. des Anteils daran) entspricht.

SVP, JSVP, Amcham, BDS, up!schweiz, STV, VSS fordern, dass es den Kantonen zu überlassen ist, inwiefern sie auf die Kapitalsteuer ganz verzichten wollen.

Ablehnung

Ein Kanton (BE), zwei Parteien (SPS, PdAS), acht Verbände/Organisationen und weitere

Stellungnahmen (CP, SGB, Travail.Suisse, AGFU, BDS, Municipalité de Lausanne, Ville

de Genève, VSS) lehnen die Massnahme ab.

BE findet, die Massnahme lasse sich steuersystematisch nicht rechtfertigen. Gewünscht wird vielmehr mehr Spielraum zur Ausgestaltung des Tarifs bei der Kapitalsteuer.

SPS, Travail.Suisse, AGFU sind der Meinung, die Massnahme führe zu weiteren hohen Steuerausfällen in den Kantonen und lehnen sie daher ab.

CP lehnen diese Massnahme, da nicht prioritär, ab.

BDS schlägt aus Gründen der Einfachheit vor, die Kapitalsteuern generell zu senken.

4.6 Regelung zur Aufdeckung stiller Reserven Zusammenfassung

Die Mehrheit der Mitglieder in der KdK/FDK, der Kantone und der Parteien und ein Grossteil der Verbände/Organisationen sowie der weiteren Stellungnahmen6 befürworten die Regelung zur Aufdeckung stiller Reserven.

Auffällig ist die Ablehnung zu einer einheitlichen gesetzlichen Regelung in der Westschweiz.7

Zustimmung

KdK/FDK, acht Kantone (UR, GL, SO, BL, AR, SG, TG, VS) und Amcham, Veb.ch, Treuhand-Kammer möchten die steuerliche Aufdeckung der stillen Reserven auf den bisher steuerbefreiten Prozentsatz (z.B. nur Auslandgeschäft) limitieren. ZH ist zudem der Auffassung, dass beim Statusverlust nur jene stillen Reserven ganz oder teilweise steuerunwirksam aufgedeckt werden dürfen, die in der Zeit zwischen Eintritt in den kantonalen Steuerstatus und dessen Verlust steuerprivilegiert entstanden sind.

KdK/FDK, acht Kantone (UR, GL, SO, BL, AR, SG, TG, VS) verlangen Präzisierungen im bestehenden Gesetzesvorschlag hinsichtlich des Ausschlusses der Aufdeckung von stillen

6 21 Kantone (ZH, BE, UR, SZ, NW, GL, ZG, SO, BS, BL, SH,AI, AR, SG, GR, AG; TG, TI, VS, JU), sieben Parteien (BDP, CVP, GLP, FDP, SPS, SVP, JSVP) und 31 Verbände/Organisationen sowie weitere Stellungnahmen (economiesuisse, SAB, SBMV, SBVg, SGB, SGemV, SVDS, SwissHoldings, Treuhand-Kammer, veb.ch, Amcham, Coop, GEM, Forum PME, HKBB, IG DHS, IHZ, Nordwestschweizer Regierungskonferenz, SBB, Schindler, scienceindustries, SOHK, SVV, Tardy, up!schweiz, VPAG, VSUD,VSV, Wirtschaftskammer Baselland, ZHK, ZVDS).

7 Fünf Kantone (FR, OW, VD, NE, GE), drei Parteien (Grüne, PdAS, PLR-GE, PLR-VD) und 20 Verbände/Organisationen (Travail.Suisse, CP, SSV, SGV, Städt. Steuerkonf., STV, CCIG, CGI, CVCI, FER, FGPF, Gewerbeverband des Kantons Luzern, Municipalité de Lausanne, OREF, Prof. Oberson, STSA, UAPG, USPI, VBSS, Ville de Genève) lehnen die Massnahme ab, oder sind zumindest gegen die Massnahme in der vorgelegten Form.